Archiv -November 2013

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Abmahnung Sven Kraft
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung “vevendo”
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Garantieangaben
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Abmahnung ebay: “4 Jahre Osram-Garantie”
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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.
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Abmahnung Webshop: Markenrechts- & Patentrechtsverletzung
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses
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Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie
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Abmahnung eBay: Herstellergarantie 1 Jahr
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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014
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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
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Abmahnung DayMen US: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“
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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Abmahnung Sven Kraft

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Sven Kraft wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an seiner Marke „vevendo“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Sven Kraft
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von ähnlichen Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb des Produktes „Kamik Atsko Silicon Water-Guard farblos 350 ml“ über die Handelsplattform Amazon 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung “vevendo”

Ein Online-Händler, der über Amazon verkauft wurde wegen einer angeblichen Markenrechtserletzung an der Marke „vevendo“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Markenrechtsverletzung an der Marke “vevendo” durch den Vertrieb von ähnlichen Produkten unter diesem Namen

 

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Garantieangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Werbung mit den Aussagen  “2 Jahre Garantie” und „4 Jahre Osram-Garantie“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbeaussagen durch unzureichende Angaben zur Ausgestaltung der Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: “4 Jahre Osram-Garantie”

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zu den Garantiebedingungen („4 Jahre Osram-Garantie“)

 

 

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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd wegen angeblicher Marken- und Patenrecthsverletzung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Seatriever International Holdings Ltd
  • Begründung: angeblich Marken- und Patentrechtsverletzung an der Marke „ILLOOMS“ durch nicht autorisierten Vertrieb von Partyluftballons in Deutschland
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 250.000

 

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Abmahnung Webshop: Markenrechts- & Patentrechtsverletzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechts- und Patentrechtsverletzung an einem Partyluftballon vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Markenrechtsverletzung an der Marke “ILLOOMS”  durch nicht autorisierten Vertrieb in Deutschland

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testergebnis vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses von ÖKO-Test („ÖKO-Test: sehr gut“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebniss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages ohne Angabe der Fundstelle

 

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Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung einer Herstellergarantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Achmed Chaer
  • Begründung: angeblich ungenügende Garantieangaben (“Herstellergarantie: 1 Jahr”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung eBay: Herstellergarantie 1 Jahr

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichenden und damit unlautere Angaben zu den Garantiebedingungen

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt.

Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben. Wenn Sie sich bislang noch nicht mit den Änderungen zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung beschäftigt haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen.

-> Dieses White Paper ist hierfür genau die richtige Lektüre!

Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.

 

Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.

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Abmahnung DayMen US: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma DayMen US wegen einer angeblichen  Markenrechtsverletzung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Verletzung von Marken-, Geschmacksmuster-, und Patentrechten an der Marke „Gorillapod“ durch den Vertrieb von Nachahmungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

 

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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung „Gorillapod“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung die ein Amazon-Händdler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Markenrechtsverletzung an der Marke „Gorillapod“

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.