Archiv -13. Dezember 2013

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Links der Woche: xt:Commerce bedroht, Paypal checkt ein, IT-Nutzung wirkt, NSA vs. Vorratsdatenspeicherung
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Unzulässig: Vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion

Links der Woche: xt:Commerce bedroht, Paypal checkt ein, IT-Nutzung wirkt, NSA vs. Vorratsdatenspeicherung

 

Bedrohte Online-Shops, IT-Nutzung die wirkt, eine bremsende Große Koalition, alte Versichertenkarte – neue Versichertenkarte, eincheckendes Paypal, oder ganz einfach: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und einen schönen 3. Advent wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 50  (09.12. – 13.12.2013):  

 

  • 🙁 Vorsicht: Tausende Online-Shops auf Basis von xt:Commerce akut bedroht, mehr…
  • 🙂 IT-Nutzung: Wirkt sich unmittelbar auf Geschäftserfolg aus, mehr…
  • 🙁 Umweltverbände: Große Koalition bremst Energiewende im Südwesten, mehr…
  • 🙂 Kassenärztliche Vereinigung: Alte Versichertenkarten bleiben gültig, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre und Vorratsdatenspeicherung: Sigmar Gabriel setzt sich in die Nesseln, mehr…
  • 😐 PayPal: Lässt Kunden automatisch in Läden „einchecken“, mehr…

Unzulässig: Vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion

Treueaktionen sind nicht nur im Einzelhandel, sondern zunehmend auch im elektronischen Geschäftsverkehr ein beliebtes Mittel, um Kunden durch die Inaussichtstellung von Preisvorteilen an den jeweiligen Anbieter zu binden und sie zu einer gesteigerten Tätigung von Einkäufen zu bewegen.

Mit Urteil vom 16.05.2013 (Az. ZR 175/12) hat der BGH nun entschieden, dass der vorzeitige Abbruch solcher Treueaktionen eine Irreführung im Sinne des §5 Abs. I Satz 2 Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige, unzulässige Handlung darstellt.

Das Ausschreiben von Treueaktionen
Im Rahmen von Rabattaktionen, die die besondere Treue von Verbrauchern honorieren, wird den Kunden regelmäßig das Sammeln bestimmter Treuemarken ermöglicht, deren Anzahl sich an dem jeweiligen Gesamtwert des Einkaufs orientiert.

In einem zeitlich festgelegten Rahmen können die Verbraucher bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Treuemarken bestimmte, ausgewiesene Produkte, zu einem vergünstigten Preis erwerben und erhalten nur aufgrund ihrer Einkäufe bei einem bestimmten Anbieter einen preislichen Vorteil in Hinblick auf die konkreten Waren.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.