Archiv -2013

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Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer
2
Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf
3
Links der Woche: Server Fernwartung, Kim Dotcom, Gefälschte MS-Office, Xing und Kindle Singles
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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
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Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel
6
Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieeffizienzklasse
7
Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB
8
ebay Abmahnung: Nennlebensdauer und Energieeffizienzklasse
9
Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit
10
eBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009
11
Die häufigsten Abmahngründe des Monats Juni 2013
12
Abmahnung Moobilo GmbH: Produktbeschaffenheit
13
Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (Produktbeschaffenheit)
14
Abmahnung Christine Mischka GmbH: Grundpreis
15
Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende EAR-Registrierung

Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher irreführender Werbung mit der Produktbeschaffenheit eines Messers vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Immer Scharf“ beim Verkauf von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €,

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbeaussagen beim Messerverkauf

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung zur Produktbeschaffenheit eines Messers vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Aussage „IS-Immerscharf Schliff“

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Server Fernwartung, Kim Dotcom, Gefälschte MS-Office, Xing und Kindle Singles

Deutschland kann sich auf ein wunderbares Sommerwochenende freuen, unsere geneigten Leser auf unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 27  (01.07. – 05.07.2013):  

 

  • 🙁 Sicherheitsexperte: Warnt vor Server-Fernwartung, mehr…
  • 🙁 Verwirrung: Um Datensicherheit bei Xing, mehr…
  • 😐 Mobilfunk: „Europa hängt Afrika hinterher“, mehr…
  • 😉 Kim Dotcom: Streit mit Neuseelands Premierminister, mehr…
  • 🙁 Microsoft: Wieder Office-Fälschungen im Umlauf, mehr…
  • 🙂 Kindle Singles: Amazons kurzes Textformat auch für Deutschland, mehr…

EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel

Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. „EG-Kosmetik-Richtlinie“ (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden.

Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel

Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist.

 

In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an, in IT-Verträgen beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level ….

 

I. Die Vertragsstrafe im Überblick
Beispielsweise in Service-Level-Agreements, bei Kundenschutzklauseln, bei Geheimhaltungspflichten oder bei wichtigen Lieferterminen kann es für den Auftraggeber als Druckmittel für die Einhaltung der jeweiligen Verpflichtung sinnvoll sein, eine Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe zu versehen.

Die Vertragsstrafe ist nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) „eine meist in Geld bestehende Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht“. Gesetzlich geregelt ist die Vertragsstrafe in den §§ 339 ff BGB.

Wichtige Punkte sind

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieeffizienzklasse

Die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. hat einen eBay-Händler wegen angeblich fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse und zur Nennlebensdauer abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:  
    • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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ebay Abmahnung: Nennlebensdauer und Energieeffizienzklasse

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben rund um das Thema Enerigeeffizienzklasse  und Nennlebensdauer abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe der Mindesthaltbarkeit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Kosmetikverordnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen fehlender Angabe der Mindesthaltbarkeit eines kosmetischen Produktes

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

eBook zur neuen Kosmetikverordnung: EG-Verordnung Nr. 1223/2009

Ab dem 11.07.2013 löst die EG-Verordnung Nr. 1223/2009 („EU-Kosmetikverordnung“) die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung vollständig ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von kosmetischen Mitteln. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang.

 

Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen eBook die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller, Importeure und Händler zukommenden Pflichten.

Die häufigsten Abmahngründe des Monats Juni 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-recht Kanzlei im Monat Juni 2013 vorgelegt wurden, sind wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juni 2013:

  

  1. Energieeffizienzklasse
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Fristbeginn des Widerrufs
  5. Irreführende Werbung
  6. Speicherung Vertragstext
  7. Vertragssprachen (zur Verfügung stehende)
  8. Informationen zum Wertersatz
  9. Prüfzeichen
  10. fehlende Verkehrsfähigkeit

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Moobilo GmbH: Produktbeschaffenheit

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Irreführung bezogen auf die Produktbeschaffenheit einer PVC-Folie vor.

 
 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schneider und Beer, Rechtsanwälte und Notar
  • Abmahner: Moobilo GmbH
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zur Produktbeschaffenheit einer PVC Folie
    • fehlerhafte Angaben zum Versand (Auslandsversand auf Anfrage)
    • fehlende Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 Euro

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (Produktbeschaffenheit)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblicher Irreführung hinsichtlich der Produktbeschaffenheit von PVC-Folie vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Aussage (gegossene PVC-Folie“ 

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Christine Mischka GmbH: Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Christine Mischka GmbH wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Shampoo und Conditioner vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Rechtsanwälte Luke, Robel & Francke
  • Abmahner: Christine Mischka GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Haarpflegeprodukten (Shampoo u.ä.9 in Fertigverpackugen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende EAR-Registrierung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin wegen einer angeblich fehlenden EAR-Registrierung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Berlin 
  • Begründung: angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Tanklampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.