Archiv -2013

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Links der Woche: US-Firmen & Geheimdienste, Digitaler Fingerabdruck, Hashtags bei Facebook, Aus für Brockhaus
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Arzneimittel oder Lebensmittel ?
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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich
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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
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Abmahnung Dietmar Düppe
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Abmahnung ebay: Einsatz einer veralteten Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Jugendliche im Netz, US-Regierung zapft Kundendaten, Digitale Agenda Deutschland & Netzneutralität
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Das LG Berlin zur Bindung von Unterlassungspflichten nach Veräußerung
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Abmahnung Karin Elke Kurth
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)
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Abmahnung Online-Shop: Fehlende Grundpreisangabe
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Abmahnung ebay: Wertersatz
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Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013
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Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle – Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten

Links der Woche: US-Firmen & Geheimdienste, Digitaler Fingerabdruck, Hashtags bei Facebook, Aus für Brockhaus

Ein schönes Wochenende erwartet uns und danach eine heiße Woche.

Ob diese auch abmahntechnisch „heiß“ wird, wird sich zeigen, zuvor zeigen wir Ihnen aber wie immer an dieser Stelle noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 14.06.2013):  

 

  • 🙁 Bericht: Tausende US-Firmen kooperieren mit Geheimdiensten, [Link]
  • :-|EuGH-Verfahren: Digitaler Fingerabdruck im Pass rechtmäßig, [Link]
  • 😉 Facebook: Führt Hashtags zur Themensuche ein, [Link]
  • 🙁 Aus für Brockhaus: Bertelsmann gibt Lexikonsparte auf, [Link]
  • 😐 Google: Bestätigt Übernahme von Waze, [Link]
  • 😐 EU-System zur Auswertung von Fluggastdaten: Dreht neue Runde, [Link]

Arzneimittel oder Lebensmittel ?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist.

 

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

 

I. Arzneimittel oder Lebensmittel – warum ist das wichtig?

 

 
Die Herstellung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, der Vertrieb und weitere Umstände unterliegen bei Arzneimitteln anderen rechtlichen Anforderungen als bei Lebensmitteln. Jedoch nicht immer ist leicht feststellbar, ob es sich bei einem Stoff oder Präparat um ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel handelt.

Wichtig ist dies auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Zulassung eines Arzneimittels, so dass es überhaupt vertrieben werden darf.

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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU.

Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag

 

I. Webshopping in der EU – einfach gewollt, schwierig gemacht

Das Internet ist nicht nur europäisch, sondern weltweit. Das Kaufen und Verkaufen im Internet – Online-Shopping – ist dagegen noch nicht einmal wirklich europäisch. Online-Händler sind gegenwärtig gewaltigen Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn sie ihre Waren an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen. Grund hierfür ist der strenge Verbraucherschutz in der EU. Die Verbraucher werden von der EU geschützt, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen und dabei ganz besonders im Online-Handel.

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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt.

Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

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Abmahnung Dietmar Düppe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Dietmar Düppe vor, der einen eBay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung abmahnt. 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Dietmar Düppe
  • Begründung: angeblicher Einsatz einer alten Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung ebay: Einsatz einer veralteten Widerrufsbelehrung

Erneut wurde ein ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung (Fassung aus der Zeit vor dem 04. August 2011) abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte, weil “veraltete” Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Jugendliche im Netz, US-Regierung zapft Kundendaten, Digitale Agenda Deutschland & Netzneutralität

Heute schön, morgen Grillwetter und am Sonntag schon wieder naß.

 

Dies bedeutet: Schnell noch unsere Links der Woche und dann ab ins Wochenende 🙂

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 23  (03.06. – 07.06.2013):  

 

  • 🙁 Bericht: US-Regierung zapft Kundendaten von Internet-Firmen an, [Link]
  • 🙂 „Digitale Agenda Deutschland“: Soll neuen Ausweis anschieben, [Link]
  • 😐 Twitter: Schließt Partnerschaft mit weltgrößter Werbeholding, [Link]
  • 😐 Netzneutralität: Wettbewerber stellen sich hinter Telekom, [Link]
  • 🙁 Verfassungsschutz: Besorgt über Cyberspionage aus China, [Link]
  • 😐 Jugendliche: Besuchen vor allem Pornoseiten, Online-Shops und soziale Netzwerke, [Link]

Das LG Berlin zur Bindung von Unterlassungspflichten nach Veräußerung

Ein auf den ersten Blick ungewöhnlich anmutendes Urteil erreicht uns aus Berlin. Denn dort entschied das LG Berlin am 02.04.2012 in der Rechtssache Az.: 52 O 123/11, dass eine von der Vorinhaberin einer Firma abgegebene Unterlassungserklärung die neue Firmeninhaberin nur dann binde, wenn diese von der Unterlassungsverpflichtung Kenntnis gehabt habe.

I. Ausgangslage

Der Rechtsstreit betraf eine Firma, die in ihren AGB als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin angegeben hatte. Dafür wurde sie abgemahnt und unterzeichnete im Jahr 2006 eine entsprechende Unterlassungserklärung. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtete sich die Firma auch einen Betrag von € 4.000,– zu zahlen, sofern sie jemals wieder gegen die Verpflichtung verstoßen sollte. Im darauffolgenden Jahr wurde die Firma jedoch verkauft. Und ehe man es sich versah, hatte die neue Inhaberin in ihren AGB wieder als ausschließlichen Gerichtsstand Berlin angegeben. Daraufhin forderte die Unterlassungsgläubigerin die € 4.000,– Vertragsstrafe ein, deren Zahlung die neue Inhaberin jedoch naturgemäß verweigerte.

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Abmahnung Karin Elke Kurth

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Karin Elke Kurth wegen angeblich irreführender Werbung eines eBay-Händlers vor. 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Karin Elke Kurth
  • Begründung: angeblich irreüfhrende Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Sprühkreide vor 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlender Ausweis des Grundpreises in unmittelbarer Räumlicher Nähe zum Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem ehemaligen UVP auf der Verkaufsplattform ebay vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch Werbung mit einem ehemaligen UVP beim Vertrieb von Uhren

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Online-Shop: Fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (fehlende Angbedes Grundpreises) einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Sprühkreide und damit Verstoß gegen die PReisangabenverordnung (PangV)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Wertersatz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung, die ein ebay-Händlers erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bezogen auf die Angaben zum Wertersatz

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013

 

Es waren etwas weniger Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Mai 2013 vorgelegt wurden, gleichwohl wurden sie wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Textilkennzeichnung
  6. Gerichtsstand
  7. Urheberrecht
  8. Versandrisiko
  9. fehlende Straßenverkehrszulassung
  10. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle – Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten

In Teil 2 der Serie ging es um die Frage, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Einen Überblick zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Webseiten gibt Teil 3 der Serie.

Denn hat man eine eigene Homepage mit Logos und Bildern erstellt oder erstellen lassen, stellt sich die Frage, ob der Internetauftritt Urheberrechtsschutz genießt und vor dem Kopieren durch andere gefeit ist …

 

1. Schutz als Werk im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG)

Grundsätzlich unterfällt eine Webseite nicht unmittelbar dem Urheberschutz. Denn das Urhebergesetz schützt nur solche Werke, die persönliche geistige Schöpfungen sind (vgl. Teil 2 der Serie). Dies wird jedoch bei einer Internetseite in der Regel nicht angenommen, da sie lediglich ein abstraktes Produkt mehrerer, durch einen Browser zusammengefügter Zeichen sei.

Unter § 2 UrhG, wo es um „geschützte Werke“ geht, fällt eine Internetseite jedenfalls grundsätzlich nicht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.