Archiv -2013

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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe
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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?
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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt
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Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren
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Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie
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Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie
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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
10
Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis
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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Alte Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 10 Jahre Garantie
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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung
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Ebay Abmahnung: 10 Jahre Garantie

Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe

Die Firma eis.de GmbH hat einen Webshopbetreiber wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000€

 

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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?

Das Internet ist ein riesiger Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Schnell wird das Ein oder Andere kopiert oder als Vorlage für eigene Arbeiten genutzt. Doch es dürfen auch elektronische Inhalte nicht einfach übernommen werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, kann allerdings ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Nutzung erfolgen, wenn es sich um eine so genannte „Freie Benutzung“ handelt oder eine Urheberrechtsschranke vorliegt …

I. Urheberrechtsschranken
Grundsätzlich ist die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die entsprechenden Nutzungsrechte rechtswidrig. Es existieren jedoch Urheberrechtsschranken, bei deren Vorliegen eine eigentlich nicht genehmigte Nutzungshandlung gerechtfertigt sein kann. Sie finden sich in den §§ 44 a ff UrhG.

Im Bereich des Internets spielen vor allem folgende Schranken eine Rolle:

§ 44 a UrhG: Das Recht auf Erstellung vorübergehender Vervielfältigungshandlungen

§ 49 UrhG: Die Vervielfältigung und Verbreitung von Rundfunkkommentaren

§ 51 UrhG: Das Zitatrecht

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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Drogerie-Artikeln

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren

 

Wenn Amazon ein neues Logistikzentrum eröffnet, sich gleichzeitig Kabel Deutschland und der Bayerische Rundfunk um Einspeisegebürens streiten, Paypal dem Bargeld zu Leibe rückt und Schwarz-Rot den Breitbandausbau zusammenstreicht, dann ist eindeutig Zeit für unsere Links der Woche. 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Advents-Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 48  (25.11. – 29.11.2013):  

 

  • 😐 Einspeisegebühren: Zweite Runde Kabel Deutschland gegen BR, mehr…
  • 😉 Amazon: Eröffnet Logistikzentrum bei Berlin, mehr…
  • 😐 Große Koalition: Plant neuen Anlauf für das Urheberrecht, mehr…
  • 🙁 Befragung: Handwerksbetriebe wiegen sich in falscher IT-Sicherheit, mehr…
  • 🙁 Schwarz-Rot: Streicht Milliarden für den Breitbandausbau, mehr…
  • 😐 PayPal: Rückt dem Bargeld zu Leibe, mehr…

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig

Nach den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) haben Online-Händler bestimmte Informationen in ihrem Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereit zu halten. Gibt der Online-Händler in seinem Impressum eine Telefonnummer an, stellt sich die Frage, ob es ausreicht, wenn es sich hierbei um eine kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummer handelt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt (Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12), lesen Sie nachstehend mehr zu dieser Entscheidung.
 

 

1. Was war denn in der Sache passiert?
Ein Online-Händler vertrieb in seinem Online-Shop Fahrradzubehörteile. Auf der Online-Shopseite des Händlers war unter der Rubrik „Kontakt“ das Impressum des Online-Händlers veröffentlicht, hierbei verwies der Online-Händler auf seine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular zur unmittelbaren Kontaktaufnahme für den Kunden wurde nicht bereitgestellt, vielmehr erfolgte lediglich eine Verlinkung auf das E-Mail-Programm des Online-Händlers.

Den ganzen Beitrag lesen […] 

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat den nächsten eBay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Aussagen zur Art der gewährten Garantie abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung „mit 3 Jahren Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie

Ein Händler, der über ebay Gästebetten verkauft wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Aussage “ mit 3 Jahren Garantie“

 

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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.

Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.

 Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen in seiner Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung (die mit einem Testurteil beworbenen Produkte seien gar nicht getestet worden)

 

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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Es wäre allerdings fahrlässig, im Rahmen von Onlinegeschäften von Deutschland in die Schweiz einfach die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden und darauf zu vertrauen, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzrecht , die im Prinzip strenger als schweizerisches Recht ausgestaltet ist, irgendwie auch auf die Schweiz passen. Dies stimmt in vielen Einzelheiten wie zum Beispiel im Preisauszeichnungsrecht nicht, wie im folgenden Überblick veranschaulicht werden soll. Übersehen wird von vielen deutschen Onlinehändlern, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger zwar Hochdeutsch verstehen, aber es doch eine beträchtliche französischsprachige und eine kleinere italienischsprachige Minderheit in der Schweiz gibt. Wenn diese nicht deutschsprachige Minderheit in der Schweiz als Kunden angesprochen werden soll, wäre es dringend zu empfehlen, die Internetpräsenz zusätzlich auch in französischer und italienischer Sprache zu gestalten.

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Alte Widerrufsbelehrung

Die Kanzlei Sandhage hat im Auftrag der Firma Sanitaer-Versand Ltd einen ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung soll veraltet sein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 10 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat wieder einen eBay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Angaben zur Garantie („10 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler, wurde wegen der angeblichen Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer alten Fassung der Widerrufsbelehrung

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Ebay Abmahnung: 10 Jahre Garantie

Ein Online-Händler, der über die Handelsplattform ebay Backformen verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Garantieangaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Angaben zur Garantie („10 Jahre Garantie“) 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.