Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.
Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.
I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.
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