Archiv -2013

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Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen
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Abmahnung Janine Zimmermann
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Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung
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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises
5
Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangabe und Widerrufsbelehrung
7
Abmahnung Lemm2 media & sales GmbH: Fehlerhafte Widerrufsfrit
8
Abmahnung IDO Verband: Alte amtliche Version der Widerrufsbelehrung
9
Abmahnung Webshop: Dauer der Widerrufsfrist
10
Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe & Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Alte Version der amtlichen Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Michael Cerovsek
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Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung
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Abmahnung Wettbewerbszentrale München: Fehlende Verkehrsfähigkeit
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Abmahnung ebay: Fehlende Verkehrsfähigkeit eines PKW-Nachrüstkits

Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

 

Was ist geschehen? – Der Sachverhalt
In einer Zeitungsbeilage wurden Elektronikprodukte beworben, ohne dass der werbende Einzelkaufmann auf seine Eigenschaft als eingetragener Kaufmann („e.K.“) hinwies. Im Fehlen dieses Rechtsformzusatzes sah der Kläger einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, da die Identität des Werbenden nicht deutlich würde.

Die einschlägige gesetzliche Regelung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lautet, wie folgt:

„Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben

 

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Abmahnung Janine Zimmermann

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Frau Janine Zimmermann wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten durch die Formulierung „unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des Frau Janine Zimmermann:

 

  • Abmahner: Janine Zimmermann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu Rücksendungen (unfreie Rücksendungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidrigen Klauseln bezogen auf die Rücksendekosten abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („unfreie Rücksendungen“)

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen“ wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt.

In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

I. Das Problem
Die grundsätzliche Möglichkeit des Ausschlusses von Verbrauchern von den Angeboten eines Händlers steht außer Frage. Problematisch ist vielmehr das „Wie“ des Ausschlusses.

Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?

Content-Klau im Internet durch einen Dritten – was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen…

I. Zivilrechtliche Ansprüche
Zivilrechtlich gibt es eine Reihe möglicher Ansprüche:

§ 97 UrhG als zentrale Anspruchsgrundlage lautet:

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

 

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangabe und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
    • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Lemm2 media & sales GmbH: Fehlerhafte Widerrufsfrit

Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung der Firma Lemm2 media & sales GmbH wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen
  • Abmahner: Lemm2media & sales GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Informationen zur Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

 

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Abmahnung IDO Verband: Alte amtliche Version der Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblicher Verwendung einer alten Version der amtlichen Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich alte Version der amtlichen Wierrufsbelehrung im Einsatz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung Webshop: Dauer der Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist in seiner Widerufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe & Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe und einer alten Widerufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • alte Widerrufsbelehrung
  • fehlende Grundpreisangabe 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Alte Version der amtlichen Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer alten Version der amtlichen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung 

 

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Abmahnung Michael Cerovsek

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des Herrn Michael Cerovsek wegen angeblich fehlender Angaben zur textilen Zusammensetzung von Textilartikeln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Michael Cerovsek
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe zur Zusammensetzung von Rohstoffasern und Gewicht beim Vertrieb von Textilprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung auf der Verkaufsplattform Amazon vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung beim Verkauf von Schals 

 

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale München: Fehlende Verkehrsfähigkeit

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro München wegen angeblich fehlender Verkehrsfähigkeit eines LED-Nachrüstkits für PKW vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: angeblich fehlende Verkehrsfähigkeit eines Scheinwerfer-Nachrüstkits
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Verkehrsfähigkeit eines PKW-Nachrüstkits

Ein eBay-Händler wurde wegen angeblich fehlender Verkehrsfähigkeit eines XENONX Scheinwerfer-Nachrüstkits abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Bauartgenehmigung beim Vertrieb eines LED Nachrüstkits

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.