Archiv -24. Januar 2014

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Links der Woche: Chrome als Abhörzentrale, ebay´s Aufspaltung, Philips ohne TV
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Das Recht auf Selbstauskunft: Wer weiß was über mich?

Links der Woche: Chrome als Abhörzentrale, ebay´s Aufspaltung, Philips ohne TV

 

Der Winter soll nun doch noch kommen, wenn es dabei bleibt, gesichert hingegen sind unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 4  (20.12. – 24.12.2013):  

 

  • 🙁 Browser Chrome: Als Abhörzentrale nutzbar, mehr…
  • 😐 US-Investor Icahn: Will eBay aufspalten, mehr…
  • 😐 Google Glass: US-Zoll holt Brillenträger wegen Piraterieverdacht aus Kino, mehr…
  • 🙁 Geheimdienstexperte: Russischer FSB überwacht wie die NSA, mehr…
  • 😐 SAP: Blitzt in teurem Patentstreit vor Oberstem US-Gericht ab, mehr…
  • 🙁 Philips: Zieht sich aus dem TV-Geschäft zurück, mehr…

Das Recht auf Selbstauskunft: Wer weiß was über mich?

Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert hat. Ob Schufa, Banken, Versicherungen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen – sie müssen auf Anfrage gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Auskunft erteilen. Nachfolgend eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Umfang dieses Rechts auf Selbstauskunft…

1. Wer kann den Auskunftsanspruch geltend machen?
Das Auskunftsrecht steht jedem so genannten Betroffenen zu, d.h. jeder bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs.1 BDSG) . Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz der Person und unabhängig von deren Nationalität.

Falls ein Betroffener auf sein Auskunftsrecht verzichtet oder es einschränkt, z.B. durch eine vertragliche Vereinbarung, wäre dies nicht rechtmäßig. Denn der Anspruch kann nicht wirksam abbedungen werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.