Archiv -31. Januar 2014

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Links der Woche: Googles Geschäftsfelder, Amazons Bezahlsystem, Wirtschaftsspionage, Amazon Verklagt
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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
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Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon
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Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Deutsche vs. europäische Spielversion
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Abmahnung ebay: Ireführung und Verstoß gegen Jugendschutz
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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: USK Aufkleber
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Abmahnung ebay: Verkauf einer PEGI Version

Links der Woche: Googles Geschäftsfelder, Amazons Bezahlsystem, Wirtschaftsspionage, Amazon Verklagt

 

Der erste Monat des Jahres scheint wie verflogen, diese Woche neigt sich auch schon wieder Ihrem Ende entgegen und schon stehen unsere Links der Woche vor der Tür 🙂

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 5  (27.01. – 31.01.2014):  

 

  • 🙂 Googles Geschäft: Werbung ist nicht alles, mehr…
  • 😐 Amazon: Plant offenbar eigenes Bezahlsystem für Läden, mehr…
  • 🙂 Für mehr Datenschutz: Neue Version der 2-Klick-Empfehlungsbuttons, mehr…
  • 🙁 Telekom: Weiß von Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen, mehr…
  • 😐 Patentverwerter: Bekommt ein Stück von Googles Werbekuchen, mehr…
  • 😐 Kündigung wegen Warenrückgabe: Verbraucherzentrale verklagt Amazon, mehr…

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014

Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist.

Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss

 

Einleitung:
Der Gesetzgeber hat – um diesen Problemkreis einzuschränken – bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen eine Regelung geschaffen, die ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts – vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist – vorsieht. Diese findet sich nach geltendem Recht in der Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon

Das Berliner Kammergericht hat mit Urteil vom 19.09.2013 (2 U 8/09) entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über eBay unzulässig ist. Das liest man zumindest in den meisten Besprechungen dieses Urteils. Aber hat das Kammergericht das wirklich gesagt? Eben nicht wirklich. Dieser Artikel soll die – übrigens sehr lesenswerte – Urteilsbegründung etwas genauer erklären.

Hintergrund
Der Streit zwischen dem Hersteller der Scout Schulranzen und einem seiner Händler geht in die nächste Runde. Nachdem sich das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht München sich schon vor einiger Zeit mit der Zulässigkeit des Verbots des Verkaufs von Waren über eBay beschäftigt (und beide Gerichte es für zulässig gehalten) haben, hat nun das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 19.09.2013 sich in einem aktuellen Fall mit dem Stand der rechtlichen Diskussion auseinandergesetzt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Deutsche vs. europäische Spielversion

Die Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH hat über die Kanzlei Schulte Riesenkampff einen ebay Händler abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschft mbH
  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: Der Händler soll die deutsche Version eines Computerspiels (hier: F1 2013) beworben, dann aber die europäische Version ohne USK einstufung versandt haben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Ireführung und Verstoß gegen Jugendschutz

Ein Onlinehändler, der über die Handelsplattform ebay Computerspiele verkauft wurde wegen des angeblich unlauteren Verkaufs eines Computerspiels abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

  • angebliches Bewerben einer deutschsprachigen Version eines Computerspiels, aber Versandes einer Version, die nicht für Deutschland bestimmt ist (sog. PEGI-Vesion)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: USK Aufkleber

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verkauf einer PEGI Version des Computerspiels F1 2013 mit eigenem USK Aufkleber
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Verkauf einer PEGI Version

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • angeblicher Verkauf einer PEGI Version eines Computerspiels mit selbst angebrachtem USK Aufkleber

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.