Archiv -Februar 2014

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Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz
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Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator
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Abmahnung Filesharing: Software in einem P2P-Netz
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Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu
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LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung
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Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich
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Abmahnung Wellnexx4you UG
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Links der Woche: Löchrige Router, HP überrascht und Googles Solarkraftwerk
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Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?
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13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen (Hundehalsband)
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IDO Verband Abmahnung: Fehlende 40€ Klausel
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Abmahnung Freeship UG
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Abmahnung IDO-Verband: Verstoß gegen §2 PreisangabenVO
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Abmahnung Sammelstelle: Sanitaer-Versand Ltd wegen alter Widerrufsbelehrung

Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz

Wenn sich das EU-Parlament um barrierefreie Webseiten und den Ausbau der Urheberrechtsvergütung kümmert, 360 Millionen Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt auftauchen und Internet Provider ihre eigenen Vorgaben nicht umsetzen, dann, ja dann sind wieder unsere Links der Woche am Start.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 9  (24.02. – 28.02.2014):  

  • 😐 Privatkopien: EU-Parlament drängt auf Ausbau der UrheberrechtsvergütungDetails
  • 🙂 EU-Parlament: Fordert barrierefreie Webseiten im öffentlichen SektorDetails
  • 🙁 360 Millionen Online-Identitäten: Auf dem Schwarzmarkt entdeckt, Details
  • 🙁 Jugendschutz: Internet-Provider setzen Selbstverpflichtung unzureichend um, Details
  • 😉 Messaging: Neue Open-Source-Alternative zu WhatsApp und CoDetails
  • 🙂 Umfrage: Jeder Dritte deutsche WhatsApp-Nutzer erwägt andere DiensteDetails

Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Simulationssoftware vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Astragon Software GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an der Software “Landwirtschaftssimulator 2013″ durch Verbreitung derselben in einem sog. P2P Netz (Filesharing)
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Filesharing: Software in einem P2P-Netz

Ein Ehepaar wurde wegen der angeblichen zur Verfügung Stellung eines Computerspiels in einem P2P-Netzwerk abgemahnt.

Der Rechteinhaber reklamiert in dieser Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter Verbreitung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

 Das gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Mehr Informationen finden Sie hier .

Quelle: PM der Europäischen Kommission

LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung

Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).

Bei der Einbettung von fremden Bilddateien auf eine Homepage oder bei einer ähnlichen Verwendung ist stets Vorsicht geboten, um nicht die Urheberrechte des Fotografen zu verletzen und sich so einer Abmahnung auszusetzen. Ein Fotograf hat bei der Nutzung seiner Werke durch Dritte, stets das Recht auf die Nennung seines Namens, vgl. § 13 UrhG. Auf Internetplattformen, wie etwa bei pixelio, ist es einem registrierten Nutzer möglich, eine Nutzungslizenz an Bilddateien zu erwerben, um diese im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen legal für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Das LG Köln hat, im Fall von pixelio.de, sehr strenge Anforderungen an eine Auslegung der konkreten Nutzungsbedingungen gestellt. Auslöser des Verfahrens war die Abmahnung eines Pixelio-Nutzers durch einen Hobbyfotografen, der die Nutzungsrechte an einer Bilddatei erworben und diese für seinen Internetauftritt benutzt hatte. Einen Vermerk auf die Urheberschaft des Bildes hatte dieser am Seitenende seines Internetauftritts gesetzt. Es war jedoch möglich, das urheberrechtlich geschützte Bild separat in einem Browserfenster zu öffnen oder dieses, durch die Eingabe der Bild-URL in die Adresszeile direkt anzuwählen. Bei diesen isolierten Öffnungsmöglichkeiten der Bilddatei war kein Urhebervermerk vorhanden, was nach Ansicht des LG Köln eine Urheberrechtsverletzung darstellt, vgl. LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13.

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Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich

Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.

So soll durch die Richtlinie EU-einheitlich geregelt werden

  • die vorvertraglichen Pflichtinformationen
  • das Widerrufsrecht mit einer EU-einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen
  • Regeln zur Lieferfrist und zum Gefahrübergang
  • Zustimmung des Verbrauchers zu kostenpflichtigen Extraleistungen
  • Telefonverbindung des Onlinehändlers zum Standardtarif

In Frankreich gibt es einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (Loi Hamon, benannt nach dem französischen Verbraucherminister Hamon), der am 13. Februar 2014 definitiv durch das französische Parlament angenommen wurde. Auf Druck der Opposition muss sich noch der Verfassungsrat (conseil constitutionel) mit dem Gesetzesentwurf befassen. Wahrscheinlich wird das Gesetz im März 2014 in Kraft treten.

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Abmahnung Wellnexx4you UG

Wir haben von Abmahnungen der Firma Wellnexx4you UG vertreten durch die Kanzlei Sandhage wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Kenntnis genommen.

Die Firma Wellnexx4you UG – Geschäftsführerin Miachaela Hartmann – rügt in den Abmahnungen an eBay-Händler, dass Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Links der Woche: Löchrige Router, HP überrascht und Googles Solarkraftwerk

Löchrige Router bei AVM und Linksys, die Netzneutralität, HP´s steigende PC-Zahlen, Googles Solarkraftwerk und bremsende US-Provider, diese Ansammlung kann nur eines bedeuten: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 8  (17.02. – 21.02.2014):  

  • 🙂 Hewlett-Packard: Überrascht mit steigenden PC-VerkäufenDetails
  • 😉 Kunden anlocken: Für Zeitangaben bei Sonderaktionen gelten RahmenbedingungenDetails
  • 🙁 Netzneutralität: Bremsen US-Provider Netflix aus? Details
  • 🙁 Wieder eine Routerlücke: Löchriges Webinterface beim Linksys WRT120N, Details
  • 🙁 Fritzbox-Lücke: Jetzt auch bei WLAN-RepeaternDetails
  • 🙂 Google-Beteiligung: Weltgrößtes Solarkraftwerk fertiggestelltDetails

Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet .

Der deutsche Gesetzgeber ist dieser Umsetzungspflicht bisher nicht nachgekommen. Das für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat jetzt auf seiner Webseite einen mit den Ressorts noch nicht abgestimmten Referentenentwurf (Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) veröffentlicht . Demnach wird die WEEE-Richtlinie durch Novellierung des Elektrogesetzes in deutsches Recht umgesetzt.

Die bewährten Sammel- und Entsorgungsstrukturen des bestehenden ElektroG sollen beibehalten werden.

Den ganzen Beitrag lesen […]

13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten

Nach Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB  n. F. muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a § 4 Abs. 3 EGBGB  n. F.). Eine erwähnenswerte Ausnahme sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit für die dem Verbraucher zu erteilenden Informationen bietet. Insoweit regelt Art. 246a § 3 EGBGB  n. F., dass der Unternehmer dem Verbraucher zumindest folgende Informationen zur Verfügung stellen muss:

die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen,

die Identität des Unternehmers,

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen (Hundehalsband)

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unlauterer Wirkungsversprechen abgemahnt.

Überblick und Inhalt 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblichunlauteres Wirkungsversprechen im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines Hundehalsbands
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

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IDO Verband Abmahnung: Fehlende 40€ Klausel

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlenden Angaben zur sogenannten 40€ Klausel vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben zur 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Freeship UG

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Freeship UG wegen angeblich fehlendem Grundpreis und mehr vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Freeship UG:

  • Abmahner: Freeship UG
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Shampoo und Conditioner
    • angeblich widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist (14 Tage und 1 Monat)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung IDO-Verband: Verstoß gegen §2 PreisangabenVO

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen einem angeblichen Verstoß gegen §2 der Preisangabenverordnung vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Sammelstelle: Sanitaer-Versand Ltd wegen alter Widerrufsbelehrung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd. informiert.

Die Firma Sanitaer-Versand Ltd. bemängelt in dieser, durch die Kanzlei Sandhage ausgesprochenen, Abmahnung die Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.