Archiv -14. Februar 2014

1
13.06.2014: Ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig ?
2
Links der Woche: EuGH lässt verlinken, Metros Onlinegeschäft, Kontokündigungen bei Amazon
3
IT-Recht Kanzlei: Neues Informationsportal zur Widerrufsbelehrung 2014
4
Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. – Unlautere Werbung

13.06.2014: Ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig ?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 tritt in Deutschland auch ein neuer Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  in Kraft, wonach der Unternehmer über den Termin zu informieren hat, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Wie die neue Vorschrift nach unserer Auffassung zu interpretieren ist und welche praktischen Konsequenzen sich hieraus für den Online-Handel ergeben, haben wir bereits eingehend in unserem Beitrag unter https://www.it-recht-kanzlei.de/liefertermin-information-verbraucherrechterichtlinie.html erläutert.

Derzeit liest man in einigen Beiträgen zu dieser Thematik, dass ungefähre Angaben zur Lieferzeit (z. B.: „Lieferzeit ca. 3 – 5 Tage“), wie sie schon heute vielfach in Online-Shops zu finden sind, auch nach der neuen Rechtslage zulässig sein sollen. Dieser Auffassung können wir uns unter Berücksichtigung von Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift des Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  n. F. jedoch nicht anschließen. Vielmehr soll durch die neue Vorschrift gerade erreicht werden, dass der Verbraucher, wenn schon nicht über einen konkreten Liefertermin, jedenfalls über den Zeitraum (Lieferfrist) zu informieren ist, in dem er jedenfalls mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Geht man wie wir davon aus, dass die Nichteinhaltung der vom Unternehmer angegebenen Lieferfrist auch an konkrete Rechtsfolgen wie den Verzug gekoppelt ist, so verbieten sich einschränkende Zusätze wie etwa „ca.“, „regelmäßig“ oder „in der Regel“ im Zusammenhang mit der Lieferzeitangabe.

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Links der Woche: EuGH lässt verlinken, Metros Onlinegeschäft, Kontokündigungen bei Amazon

 

Der EuGH erlaubt Links auf Artikel, Metro will das Onlinegeschäft ausbauen, wer Steuern hinterzieht, dem kann gekündigt werden und die Kontokündigungen bei Amazon.

Was das ist ? Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 7  (10.02. – 14.02.2014):  

  • 🙁 Shazam: Meldet Standort heimlich an WerbenetzwerkeDetails
  • 🙂 EuGH: Internet-Links auf Artikel sind erlaubtDetails
  • 😐 Kontokündigung bei Amazon wegen vieler Retouren: Rechtliche Hintergründe und Auswirkungen, Details
  • 😐 Steuerhinterziehung: Kann Kündigung rechtfertigen, Details
  • 🙁 E-Book-Streit: Apple wird Kartellprüfer nicht losDetails
  • 🙂 Metro: Will Online-Geschäft kräftig ausbauenDetails

IT-Recht Kanzlei: Neues Informationsportal zur Widerrufsbelehrung 2014

Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 einzurichten. Wir sind gespannt wie es Ihnen gefällt und würden uns natürlich freuen, wenn Sie dieses Portal als Informationsquelle weiterempfehlen möchten.

Übrigens: Wir haben dort u.a. auch ein Forum eingerichtet, welches es Ihnen ermöglicht, uns Fragen zu stellen bzw. mit anderen Händlern zum Thema zu diskutieren. Da wir noch keine Erfahrungen mit Foren dieser Art haben sind wir gespannt, ob und wie es genutzt wird.

Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.

https://www.widerrufsbelehrung-2014.de

Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. – Unlautere Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Vereins für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. zur Kenntnis gebracht.

Der Vereins für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. rügt in dieser Abmahnung gesundheitsbezogene Angaben Sportpräparaten, die als Lebensmittel anzusehen seien. 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.