Archiv -17. Februar 2014

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Abmahnung IDO Verband: AGB-Klausel zur Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Werkzeugöl
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Abmahnung ebay: Infos zur Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung Sammelstelle: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH

Abmahnung IDO Verband: AGB-Klausel zur Speicherung des Vertragstextes

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften AGB-Klausel bezogen auf die Informationen zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Werkzeugöl

Ein Online-Händler, der über ebay Werkzeuge und Öle verkauft wurde wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe abgemahnt.

Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung ebay: Infos zur Speicherung des Vertragstextes

Ein Online-Händler, der über ebay Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Angeblich fehlende Aussage darüber, ob der Vertragstext nur beim Online-Händler oder bei ebay gespeichert wird.

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Abmahnung Sammelstelle: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH zur Kenntnis gebracht.

Die Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH kritisiert in dieser Abmahnung unlautere Werbung bezogen auf ein Computerspiel. 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.