Archiv -Februar 2014

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen
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Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2014

Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen

Ein Online-Händler, der über ebay Trampoline verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der Werbung mit dem GS-Zeichen abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unlautere Werbung (GS-Zeichen)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet

Weiterempfehlungsfunktionen sind gerade im Online-Handel eine beliebte Form des viralen Marketings. Anders als bei der direkten Werbeansprache durch den Anbieter ist der Empfänger einer „Empfehlung“, die womöglich sogar noch von einer diesem gut bekannten Person stammt, erfahrungsgemäß empfänglicher für die Werbung und bringt dieser ein höheres Maß an Vertrauen entgegen. Doch nicht zuletzt seit der Entscheidung des BGH zu so genannten „Tell-a-Friend“-Funktionen ist die rechtliche Zulässigkeit solcher Werbemaßnahmen umstritten.

1. Hintergrund

Der BGH hat mit Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12 – entschieden, dass die Zusendung von Empfehlungs-Nachrichten per E-Mail an Dritte über eine vom Anbieter vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion rechtlich als Werbung zu qualifizieren und nicht anders zu beurteilen ist, als wenn der Anbieter die Werbe-E-Mail selbst versenden würde. Die Entscheidung des BGH bezog sich dabei auf den Fall, dass die E-Mail an den Dritten über den Server des Anbieters verschickt wird und der Anbieter dabei als Absender der E-Mail erscheint, unabhängig davon, ob der Versand der E-Mail vom Anbieter selbst oder von einem Dritten ausgelöst wird.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Januar 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, sind nun wieder ausgewertet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Januar 2014:

  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. unzureichende Garantieangaben
  4. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (Altersverifikation)
  5. fehlende Straßenverkehrszulassung
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Speicherung Vertragstext
  8. wettbewerbswidriger Verkauf
  9. fehlerhafte AGB
  10. Angaben zum Auslandsversand

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.