Archiv -8. April 2014

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Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist
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Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist
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Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?

Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist

Die Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Wellnex4you:

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Wellnexx4you, Michaela Hartmann
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangabe bei Massage-Öl
    • fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 12.000 €

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Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop u.a. Massage-Öl verkauft wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und fehlerhaften Angaben in AGB und Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Der Wettbewerber, der die Abmahnung über eine Rechtsanwaltskanzlei aussprechen ließ, bemängelt die fehlende Angabe des Grundpreises und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?

Das OLG Celle (Az.: 13 W 77/13) und das LG Ulm (Az.: 10 O 35/13 KfH) haben mit Urteil vom 05.12.2013 bzw. 08.05.2013 für das sogenannte Kinesio-Taping entschieden, dass die Werbung mit positiven Therapieeffekten unlauter ist, wenn die getroffenen Wirkungsaussagen nicht auf hinreichend aussagekräftigen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

Im Bereich des Arzneimittel- und Medizinproduktevertriebs, sowie bei Anbietern von medizinischen Behandlungen, werden die positiven Effekte der jeweils angewandten Produkte regelmäßig werbewirksam verwendet, um die Kauf- oder Behandlungsentscheidungen der potenziellen Kunden in absatzfördernder Weise zu beeinflussen. Allerdings sind mit der rechtmäßigen Werbung mit heilenden oder gesundheitsfördernden Behandlungsfolgen lauterkeitsrechtliche Anforderungen verbunden, deren Verstoß ein hohes Abmahnrisiko birgt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.