Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Deko-Artikeln
Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises bei seinen angebotenen Dekorationsartikeln abtgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: Beim Verkauf von Dekorationsartikeln in Fertigpackungen fehle die Angabe des Grundpreises
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)