Archiv -22. April 2014

1
Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
2
Abmahnung Internetshop: Irreführung und unlauteres Handeln

Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn

Die Firma Inpetto Caffe Vollmer und Sohn hat einen Mitbewerber wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
  • Begründung: Angeblich irreführende Angaben bezüglich der Lieferfähigkeit eines Mitbewerberproduktes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Internetshop: Irreführung und unlauteres Handeln

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop Kaffee vertreibt wurde wegen angeblich unlauterem Handeln abgemahnt.

Der Händler mache irreführende Angaben über ein Mitbewerberprodukt und handele damit unlauter.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.