Archiv -24. April 2014

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Abmahnung Tahsin Kaval
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller

Abmahnung Tahsin Kaval

Herr Tahsin Kaval hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Impressum abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Tahsin Kaval
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.500 €

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Ein Webshop-Betreiber, der Erotikartikel vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe eines Jugendschutzbeauftragten abgemahnt.

Die Angabe des Jugendschutzbeauftragten fehle im Impressum.

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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller

Herstellern ist es grundsätzlich gestattet, Händlern gewisse Vorgaben über den Vertrieb ihrer Waren zu machen, um die intendierte Wahrnehmung derselben durch die Verbraucher zu gewährleisten und die Produktidentität zu wahren. So ist die Zulässigkeit von qualitativen Mindestanforderungen seitens des Herstellers an Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Produktpräsentation und die individuelle Bevorratung der Händler allgemein anerkannt.

Mit Urteil vom 08.11.2013 (Az.: 14 O 44/13.Kart) hat das LG Kiel nun entschieden, dass die Beschränkung von Vertriebswegen der Händler durch den Hersteller in Form der Untersagung des Vertriebs auf Online-Marktplätzen und Auktionsplattformen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB darstellt.

Das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV und des §1 GWB

Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB etablieren ein Kartellverbot, das prinzipiell an dieselben Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft ist. Nach diesen Vorschriften sind Vereinbarungen von Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.