Archiv -30. April 2014

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Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!
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Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus
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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
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Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht

Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die sich aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 für die Onlinehändler ergebenden Änderungen sind massiv. Insbesondere bei der Belehrung des Verbrauchers über das diesem zustehende Widerrufsrecht bleibt kein Stein auf dem anderen.

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese – anders als nach geltendem Recht – eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, dennoch auch künftig ermöglichen, mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten .

Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wie „Dieses Muster dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie immer alle bestellten Waren vollständig in einem Paket versenden“ , wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben („tragen Sie künftig die Kosten der Rücksendung immer selbst“) oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments („Dieses Muster gilt nicht für den Verkauf von nicht paketversandfähigen Waren“)!

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Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus

Herr Ralf Reinhardt Lengwenus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zum Widerrufsrecht und den Rücksendekosten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ralf Reinhardt Lengwenus
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zum Widerrufsrecht
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht

Wie Deutschland auch hat Großbritannien die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrichtlinie sollen im Wesentlichen die vorvertragliche Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht sowie bestimmte Regeln zur Leistungserfüllung im Verbrauchsgüterkaufrecht (Lieferung, Gefahrübergang) in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig harmonisiert werden, um zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern beizutragen.

Die EU-Richtlinie lässt im Übrigen das innerstaatliche Vertragsrecht unberührt. Großbritannien hat die Verbraucherrichtlinie mit dem Verbraucherschutzgesetz vom Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt (Consumer Contracts Regulations 2013 ). Dieses Gesetz tritt entsprechend der EU-Verbraucherschutzrichtlinie am 13. Juni 2014 in Kraft.

Die Consumer Contract Regulations sind aber nur ein Baustein einer groß angelegten Novellierung des gesamten britischen Verbraucherschutzrechts, das im Entwurf der Consumer Rights Bill zusammengefasst ist…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.