Archiv -April 2014

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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller
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Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
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Abmahnung Internetshop: Irreführung und unlauteres Handeln
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Links der Woche: Google enttäuscht, Facebooks Bezahldienst, Datenschutz vs. Zalando, Apple Klage zulässig
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Abmahnung IDO Verband: Artikelüberschrift ohne Grundpreis
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe in der Artikelüberschrift
7
Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere
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Abmahnung Europavertrieb GmbH
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent
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Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten
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IDO Verband Abmahnung: Grundpreis für die in Metern anzugebende Länge
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Abmahnung ebay : Verstoß gegen §2 der Preisangabenverordnung
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Abmahnung Alexander Limbach
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Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik
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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller

Herstellern ist es grundsätzlich gestattet, Händlern gewisse Vorgaben über den Vertrieb ihrer Waren zu machen, um die intendierte Wahrnehmung derselben durch die Verbraucher zu gewährleisten und die Produktidentität zu wahren. So ist die Zulässigkeit von qualitativen Mindestanforderungen seitens des Herstellers an Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Produktpräsentation und die individuelle Bevorratung der Händler allgemein anerkannt.

Mit Urteil vom 08.11.2013 (Az.: 14 O 44/13.Kart) hat das LG Kiel nun entschieden, dass die Beschränkung von Vertriebswegen der Händler durch den Hersteller in Form der Untersagung des Vertriebs auf Online-Marktplätzen und Auktionsplattformen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB darstellt.

Das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV und des §1 GWB

Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB etablieren ein Kartellverbot, das prinzipiell an dieselben Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft ist. Nach diesen Vorschriften sind Vereinbarungen von Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.

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Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn

Die Firma Inpetto Caffe Vollmer und Sohn hat einen Mitbewerber wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
  • Begründung: Angeblich irreführende Angaben bezüglich der Lieferfähigkeit eines Mitbewerberproduktes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung Internetshop: Irreführung und unlauteres Handeln

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop Kaffee vertreibt wurde wegen angeblich unlauterem Handeln abgemahnt.

Der Händler mache irreführende Angaben über ein Mitbewerberprodukt und handele damit unlauter.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Links der Woche: Google enttäuscht, Facebooks Bezahldienst, Datenschutz vs. Zalando, Apple Klage zulässig

Ein wettertechnisch unbeständiges Wochenende erwartet uns. Wir wünschen unseren Lesern daher viel Sonne im Herzen für die  Ostertage.

Zunächst jedoch natürlich noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 16  (14.04. – 17.04.2014):  

  • 🙂 Blogsoftware: WordPress 3.9 erschienenmehr…
  • 🙁 Google: Enttäuscht Anleger mit Quartalszahlenmehr…
  • 😐 Thüringer Datenschützer: Überprüfen Zalando, mehr…
  • 😐 E-Book-Streit: Apple darf von 33 US-Staaten verklagt werden, mehr…
  • 😐 Kann zulässig sein: An Kinder gerichtete Werbungmehr…
  • 😉 Facebook: Will angeblich europaweit Bezahldienst anbietenmehr…

Abmahnung IDO Verband: Artikelüberschrift ohne Grundpreis

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er es angeblich versäumt hat den Grundpreis in der Artikelüberschrift anzugeben.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises fehle in der Artikelüberschift und somit sei der unmittelbare räumliche Bezug zum Endpreis nicht gegeben.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe in der Artikelüberschrift

Ein ebay Händler wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises in der Artikelüberschrift abgemahnt.

Der Grundpreis stehe somit nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis.

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Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere

Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden. Regelmäßig ist die Zulässigkeit solcher Werbung nur anhand der allgemeinen Grundsätze des Lauterkeitsrechts zu bemessen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn es sich bei den Formulierungen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, an deren Rechtmäßigkeit die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ oder HCVO (VO (EG) Nr. 1924/2006) besondere Anforderungen und Voraussetzungen knüpft.

Mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 8 O 99/13) hat das VG Arnsberg entschieden, dass die Verwendung des Attributs „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreies Bier wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da keine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt.

Die „gesundheitsbezogene Angabe“ nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der „Health-Claims-Verordnung“

Die Health-Claims-Verordnung setzt den Maßstab der Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben fest, die in kommerzieller Form in der Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung von Lebensmitteln eingesetzt werden.

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Abmahnung Europavertrieb GmbH

Die Firma Europavertrieb GmbH hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Europavertrieb GmbH:

  • Abmahner: Europavertrieb GmbH
  • Begründung: Unlautere Werbung beim Vertrieb von Shishas mit der Aussage „Patent Pending“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent

Ein Webshopbetreiber, der Sishas verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit Angaben zu einem Patent abgemahnt.

Der Händler täusche damit den Verkehr und handle unlauter.

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Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten

Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz vertreiben, werden sich darauf einrichten müssen, dass die Schweiz mit einer gewissen Verzögerung weitgehend den EU-Standard bei Fernabsatzverträgen (B2C) übernimmt. Dies gilt jetzt auch für Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten wie z.B. bei Premium-Diensten oder telefonischen Auskunftsdiensten. Für telefonische Mehrwertdienste ist daher der deutsche Onlinehändler gut beraten, auch bei einem Vertrieb in der Schweiz den ihm vertrauten deutschen Verbraucherschutzstandard zu respektieren.

Verschiedene EU-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht (wie zum Beispiel Richtlinie 2009/140/EG) haben in der EU und damit auch in Deutschland zu einem hohen Standard der Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten geführt. Für Deutschland kann hier § 66 deutsches Telekommunikationsgesetz zitiert werden.

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IDO Verband Abmahnung: Grundpreis für die in Metern anzugebende Länge

Der IDO-Verband hat wieder einen ebay-Händler der Dekorationsartikel vertreibt wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises (für die in Metern anzugebende Länge) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen §2 der PreisangabenVO durch die fehlende Angabe des Grundpreises.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay : Verstoß gegen §2 der Preisangabenverordnung

Eine Ebay-Händlerin  wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises (für die in  Metern anzugebende Länge) abgemahnt.

Sie verstoße damit gegen §2 der Preisangabenverordnung

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Abmahnung Alexander Limbach

Herr Alexander Limbach hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich  nicht erlaubten Nutzung einer von ihm erstellten Grafik abgemahnt.

Überblick und Inhalt der urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Alexander Limbach:

  • Abmahner: Alexander Limbach
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an einer von ihm erstellten Grafik
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik

Ein Webshop-Betreiber, der Produkte zum Thema Energiesparen verkauft wurde wegen der angeblich nicht autorisierten Nutzung einer Grafik abgemahnt.

Der Händler verstoße durch die unerlaubte Nutzung gegen das Urheberrecht.

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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln

Zum 13.12.2014 wird die bisher geltende deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung durch die europaweite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese etabliert neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und soll deren Vertrieb auf dem europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Dabei ist insbesondere Art. 14, der die Art und den Umfang der Bereitstellung dieser neuen Pflichten für Händler festlegt, die Lebensmittel im Fernabsatz vertreiben, von großer Bedeutung.

Die IT-Recht-Kanzlei hat die wesentlichen Regelungen des Art. 14 LMIV herausgearbeitet und im Folgenden darstellend zusammengefasst.

Dabei wird insbesondere auf den Sinn, die systematische Einordnung und den Anwendungsbereich der Vorschrift, den Pflichtenumfang der Händler, den Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, die Erfüllungsmöglichkeiten der Auflagen und die Konsequenzen bei Nichterfüllung eingegangen.

Inhalt

  1. Der Regelungstatbestand des Art. 14 LMIV
  2. Sinn und Zweck
  3. Systematische Einordnung
  4. Anwendungsbereich
  5. Umfang der Informationspflichten
  6. Zeitpunkt der Informationsbereitstellung
  7. Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten
  8. Konkrete Form der Bereitstellung auf Webseiten
  9. Ausnahmen von den Pflichten des Art. 14 LMIV
  10. Konsequenzen der Nichteinhaltung

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.