Abmahnung IDO Verband wegen fehlender Pflichtangaben
Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 §3 Nr.2 EGBGB (Wird der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert ? Ist der Vertragstext für den Käufer zugänglich ?)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)