Archiv -14. Mai 2014

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Abmahnung Pi-Design AG und Bodum AG
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)
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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten
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Abmahnung Amazon: Rechtsverletzung an Geschmacksmustern von Gläsern
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Abmahnung Webshop: Beleuchtungskörper ohne EAR-Registrierung

Abmahnung Pi-Design AG und Bodum AG

Die Firmen Bodum AG und Pi-Design AG haben einen Online-Händler abgemahnt, der angeblich gegen von Ihnen eingetragene Geschmacksmusterrechte verstoße.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Pi-Design AG, Bodum AG
  • Begründung: AngeblicherVerkauf von nahezu identischen Kopien der als Geschmacksmuster eingetragenen doppelwandigen Gläser „Pavina“ und „Canteen“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der angeblich Beleuchtungskörper ohne die EAR-Registrierung verkaufen soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das ElektroGdurch den Verkauf von Leuchtmitteln, die nicht bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €

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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten

An den Vertrieb und die Bewerbung von Elektrohaushaltsgeräten werden umfangreiche Informationspflichten geknüpft, die vor allem aus europäischen Rechtssätzen hervorgehen und dem Verbraucher eine informierte und von der Kenntnis aller wesentlichen Produkteigenschaften getragene Kaufentscheidung ermöglichen sollen. Insbesondere technische und energiebezogene Daten müssen so stets bereitgestellt werden.

Mit Urteil vom 19.02.2014 (Az.: I ZR 17/13) hat der BGH nun für den Bereich der Elektrohaushaltsgeräte auch die individuelle Typenbezeichnung zu einem wesentlichen Merkmal erhoben, dessen Vorenthaltung den Irreführungstatbestand des §5a Abs. 3 Nr. 1 UWG  erfüllt und mithin eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag die erstinstanzliche Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen ein im Vertrieb von elektronischen Haushaltsgeräten tätiges Einzelhandelsunternehmen zu Grunde, welches in Werbeprospekten diverse Geräte angeboten hatte, ohne die jeweilige Typenbezeichnung der Produkte anzuführen.

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Abmahnung Amazon: Rechtsverletzung an Geschmacksmustern von Gläsern

Ein Onlinehändler der u.a. über Amazon Gläser verkauft wurde vom Inhaber eines Geschmacksmusters wegen dem angeblichen Verstoß gegen dieses abgemahnt.  

Der Händler verkaufe nahezu identische Kopien von doppelwandigen Gläsern und verletze damit die Rechte an einem Geschmacksmuster.

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Abmahnung Webshop: Beleuchtungskörper ohne EAR-Registrierung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen dem angeblichen in Verkehr bringen von Beleuchtungskörpern ohne die erforderliche Registrierung abgemahnt.  

Der Händler verstoße damit gegen das ElektroG, da der vertriebene Beleuchtungskörper nicht bei der Stiftung EAR als ordnungsgemäß registrierte Marke aufgebracht ist.

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