Archiv -20. Mai 2014

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Abmahnung OLPAT GmbH
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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben im Impressum abgemahnt.

Der Onlinehändler verstoße damit gegen §5 TMG und verschaffe sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

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