Archiv -Mai 2014

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Abmahnung IDO Verband: Ungefähre Lieferfrist
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Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung
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Abmahnung ebay: Lieferfristen und Auslandsversandkosten
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Abmahnung OLPAT GmbH
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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)
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Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet
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eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay
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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung
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Abmahnung Pi-Design AG und Bodum AG
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)
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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten
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Abmahnung Amazon: Rechtsverletzung an Geschmacksmustern von Gläsern
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Abmahnung Webshop: Beleuchtungskörper ohne EAR-Registrierung
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Abmahnung IDO Verband wegen fehlender Pflichtangaben
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Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen nach Art. 246 §3 Nr. 2 EGBGB

Abmahnung IDO Verband: Ungefähre Lieferfrist

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen der Angabe von ungefähren Lieferfristen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Angabe von ungefähren Lieferfristen („Lieferzeit in der Regel 3-5 Tage“)
    • unzulässige Angaben zu den Auslandsversandkosten
    • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung

Prinzipiell stellt elektronische Werbung ein geeignetes und wenig kostenintensives Mittel dar, eine Vielzahl von potentiellen Kunden zu erreichen und diese durch den Hinweis auf besondere Angebote zu spezifischen Kaufentscheidungen zu bewegen. Allerdings stellt das unaufgeforderte Zusenden von elektronischer Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht nur per Gesetz eine unlautere Handlung dar, sondern kann zudem als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach ständiger Rechtsprechung private Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung auslösen.

Mit Urteil vom 25. April 2014 (Az.: 10 C 225/14) hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt festgestellt, dass elektronische Werbung als Teil einer automatischen Empfangsbestätigung in Mail-Form ebenso dem Verbotstatbestand der §§1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB  unterfällt – selbst dann, wenn diese lediglich im Abspann der Mail aufgeführt wird.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem der Kläger, ein Verbraucher, per Mail einen bei der als Versicherungsdienstleister tätigen Beklagten geführten Versicherungsvertrag gekündigt hatte.

In der darauf hin eingehenden automatischen Empfangsbestätigung wies die Beklagte unter dem Punkt „übrigens“ mit den Ausführungen…

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Abmahnung ebay: Lieferfristen und Auslandsversandkosten

Ein ebay-Händler wurde wegen der Angabe von ungefähren Lieferzeiten und mehr abgemahnt.

Es seien zudem die Angaben zum Auslandsversand und die Informationen zur Speicherung des Vertragstextes unzulässig.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben im Impressum abgemahnt.

Der Onlinehändler verstoße damit gegen §5 TMG und verschaffe sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

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Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet

 

Philips verklagt Nintendo, Google ist mit dem EuGH-Urteil uneinig, Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen und Lästern ist kein Kündigungsgrund, unsere Links der Woche haben wieder ein breites Spektrum zu bieten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 20  (12.05. – 16.05.2014):  

  • 🙂 Statistik: Verschlüsselter Datenverkehr nimmt zumehr…
  • 🙁 Patentklage gegen Nintendo: Philips fordert Verkaufsstopp der Wii Umehr…
  • 😐 Google: EuGH-Urteil berücksichtigt Auswirkungen auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen, mehr…
  • 😉 Lästern: Ist kein Kündigungsgrundmehr…
  • 😐 Pro & Contra: Das „Recht auf Vergessen“ im Internetmehr…

 

eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile.

Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

I. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei eBay

Seit kurzem informiert eBay in seinem Rechtsportal eBay-Händler über die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 verbunden sind.  Neben allgemeinen Informationen zur neuen Rechtslage liefert eBay darin auch Hinweise auf die technische Umsetzung und Einstellungsmöglichkeiten der neuen Widerrufsbestimmungen im eBay-Shopsystem. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen bei eBay und bewertet diese aus rechtlicher Sicht.

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Wer ist verantwortlich: Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung

Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt.

Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.

Die Verantwortlichkeit nach Art. 8 Abs. 1 LMIV

Art. 8 Abs. 1 LMIV benennt als für die Deklaration Verantwortlichen grundsätzlichen denjenigen Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird.

Eine Definition des Lebensmittelunternehmers im Sinne der LMIV geht aus Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002 hervor. Diese sind demnach die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.

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Abmahnung Pi-Design AG und Bodum AG

Die Firmen Bodum AG und Pi-Design AG haben einen Online-Händler abgemahnt, der angeblich gegen von Ihnen eingetragene Geschmacksmusterrechte verstoße.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Pi-Design AG, Bodum AG
  • Begründung: AngeblicherVerkauf von nahezu identischen Kopien der als Geschmacksmuster eingetragenen doppelwandigen Gläser „Pavina“ und „Canteen“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Verstoß gegen das ElektroG (EAR-Registrierung)

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der angeblich Beleuchtungskörper ohne die EAR-Registrierung verkaufen soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das ElektroGdurch den Verkauf von Leuchtmitteln, die nicht bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €

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Zwingend angeben: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten

An den Vertrieb und die Bewerbung von Elektrohaushaltsgeräten werden umfangreiche Informationspflichten geknüpft, die vor allem aus europäischen Rechtssätzen hervorgehen und dem Verbraucher eine informierte und von der Kenntnis aller wesentlichen Produkteigenschaften getragene Kaufentscheidung ermöglichen sollen. Insbesondere technische und energiebezogene Daten müssen so stets bereitgestellt werden.

Mit Urteil vom 19.02.2014 (Az.: I ZR 17/13) hat der BGH nun für den Bereich der Elektrohaushaltsgeräte auch die individuelle Typenbezeichnung zu einem wesentlichen Merkmal erhoben, dessen Vorenthaltung den Irreführungstatbestand des §5a Abs. 3 Nr. 1 UWG  erfüllt und mithin eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag die erstinstanzliche Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen ein im Vertrieb von elektronischen Haushaltsgeräten tätiges Einzelhandelsunternehmen zu Grunde, welches in Werbeprospekten diverse Geräte angeboten hatte, ohne die jeweilige Typenbezeichnung der Produkte anzuführen.

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Abmahnung Amazon: Rechtsverletzung an Geschmacksmustern von Gläsern

Ein Onlinehändler der u.a. über Amazon Gläser verkauft wurde vom Inhaber eines Geschmacksmusters wegen dem angeblichen Verstoß gegen dieses abgemahnt.  

Der Händler verkaufe nahezu identische Kopien von doppelwandigen Gläsern und verletze damit die Rechte an einem Geschmacksmuster.

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Abmahnung Webshop: Beleuchtungskörper ohne EAR-Registrierung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen dem angeblichen in Verkehr bringen von Beleuchtungskörpern ohne die erforderliche Registrierung abgemahnt.  

Der Händler verstoße damit gegen das ElektroG, da der vertriebene Beleuchtungskörper nicht bei der Stiftung EAR als ordnungsgemäß registrierte Marke aufgebracht ist.

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Abmahnung IDO Verband wegen fehlender Pflichtangaben

Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 §3 Nr.2 EGBGB (Wird der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert ? Ist der Vertragstext für den Käufer zugänglich ?)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen nach Art. 246 §3 Nr. 2 EGBGB

Ein Onlinehändler, der seine Waren über die Handelsplattform ebay vertreibt wurde wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Es sollen die Angaben zur Speicherung und Zugänglichkeitmachung des Vertragstextes fehlen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.