Archiv -20. Juni 2014

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Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Artikeln des Bürobedarfs
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Büdobedarfs-Artikeln
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Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen

Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA

Die Fussball-WM wird am Samstag mit dem zweiten Gruppenspiel der Deutschen sicherlich wieder Fahrt aufnehmen, zuvor unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 25  (16.06. – 20.06.2014):  

  • 😐 E-Comics in Deutschland: Noch unterentwickelt, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: VG Media nimmt Microsoft, Yahoo und Telekom ins Visier, mehr…
  • 🙂 Datenschützer: Apps müssen transparenter werden, mehr…
  • 😉 Abmahnung gegen Ikeahackers: Ikea lenkt ein, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Deutschland zapft angeblich für NSA Glasfaserkabel an, mehr…
  • 🙂 Fire Phone: Amazon bringt Smartphone mit 3D-Effekt, mehr…

 

 

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Artikeln des Bürobedarfs

Der IDO Verband hat eine ebay-Händlerin wegen der angeblich felehnden Angabe des Grundpreises bei Artikeln des Bürobedarfs abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises fehle in unmittelbarer räumlicher Nähe beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Büdobedarfs-Artikeln

Eine ebay-Händlerin wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Artikeln des Bürobedarfs abgemahnt.

Der Grundpreis stehe nicht in unmittelbarer Nähe beim Endpreis. Die ebay-Händlerin verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen

Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.

Im Folgenden sollen die Aussagen dieser Orientierungshilfe zur Frage der Berechnung der Widerrufsfristen vorgestellt werden. Maßgebend ist für den deutschen Onlinehändler die Fallkonstellation eines Fernabsatzvertrages, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird. Diese Fallkonstellation soll hier zugrunde gelegt werden. Begrifflichkeiten sind der deutschsprachigen Fassung der o.g. Verbraucherrichtlinie entnommen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.