Archiv -27. Juni 2014

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Links der Woche: Apps sind Spitze, Religionszugehörigkeit auf der Bank, Eigentor beim WM-Sicherheitszentrum
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EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware
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EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren

Links der Woche: Apps sind Spitze, Religionszugehörigkeit auf der Bank, Eigentor beim WM-Sicherheitszentrum

 

Diese Woche kommen auch wir nicht ganz ohne Fussball-WM aus, aber wenn das WM-Sicherheitszentrum ein Eigentor schießt und das WLAN-Passwort bekannt gibt, dann ist das schon eine Erwähnung bei unseren Links der Woche wert 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 26 (23.06. – 27.06.2014):

  • 🙂 Marktforscher: Apps nehmen Spitzenplatz im US-Medienkonsum ein, mehr…
  • 😐 Automatische Datenabfrage: Muss die Bank die Religionszugehörigkeit wissen? mehr…
  • 😉 Eigentor: WM-Sicherheitszentrum gibt WLAN-Passwort bekannt, mehr…
  • 🙂 Google: Beginnt mit Löschung von Suchergebnissen, mehr…
  • 😐 TV-Sender vs. Google: ProSiebenSat.1 will Reform der Medienregulierung, mehr…
  • 😐 Internet-Verwaltung ICANN: Schärfere Kontrollen für Domainregistrierung in Frage gestellt, mehr…

 

 

EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware

Die Rücksendung von schadhafter oder gebrauchter Ware im Widerrufsfall war eine der großen Ärgernisse und Streitpunkte des alten Widerrufsrechts. Auch wohlmeinende Onlinehändler sahen sich mit Fällen offensichtlichen Missbrauchs des Widerrufsrechts (z.B. bei getragenen Kleidungsstücken ) konfrontiert.

Die neue Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die durch Umsetzung in nationales Gesetz in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ab dem 13.6.2014 gilt, versucht hier durch Präzisierung der Pflichten des Verbrauchers Abhilfe zu schaffen.

Inhalt

  1. Einschlägige Bestimmungen und Erwägungsgründe der Richtlinie
  2. Nationale Beweislastregeln zu Lasten des Verbrauchers in der Frage der zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts nur unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Richtlinien
  3. Durchsetzung der Haftungsansprüche des Händlers gegen den Verbraucher wegen unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware nach jeweiligem nationalem Recht
  4. Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware an die Adresse des Händlers im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts

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EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren

Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen.

Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.

Inhalt

  1. Voraussetzungen einer rechtswirksamen Ausübung des Widerrufsrecht
  2. Widerruf im Fall der Lieferung von mehreren Waren oder von schadhaften Waren
    1. Widerruf eines Vertrages im Fall der Lieferung von mehreren Waren (Teilwiderruf)
    2. Widerruf im Fall schadhafter Ware
  3. Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs
    1. Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher
    2. Rückzahlung der vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen
    3. Nachweis der Rücksendung der Ware als Voraussetzung für die Rückerstattung der Zahlung des Verbrauchers
    4. Kein Recht zur Verweigerung der Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Klärung eines möglichen Anspruches des Händlers wegen Wertverlust
    5. Einsatz gleicher Zahlungsmittel bei Rückerstattung

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.