Archiv -30. Juni 2014

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Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Possmann
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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz
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Abmahnung Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR
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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung (Fassung vor 13.06.14)

Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Possmann

Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Possmann hat einen Onlinehändler abgemahnt, weil er angeblich die neuen, seit 13.06.2014 geltenden Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nicht erfülle

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Possmann
  • Begründung: Die vom Onlinehändler verwendete Widerrufsbelehrung entspräche dem Rechtsstand vor dem 13.06.14
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz

Der Betreiber eines Online-Shops wurde abgemahnt, weil seine eingesetzte Widerrufsbelehrung angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

So fänden die neuen, seit dem 13.06.14 geltenden, gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung keine Berücksichtigung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR

Die Firma Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR hat einen ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Absoluts – bikes and more – Mallin & Welponer GbR
  • Begründung: Die vom ebay- Händler verwendete Widerrufsbelehrung enthalte nicht die neuen, (seit 13.06.2014 erforderlichen) Pflichtangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung (Fassung vor 13.06.14)

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich eine alte  Widerrufsbelehrung verwendet.

Die verwendete Widerrufsbelehrung entspräche nicht dem Rechtsstand seit dem 13.06.14

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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