Archiv -2. Juli 2014

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014
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Abmahnung Wettbwerbszentrale: Verstoß gegen Elektro- und Elektrogerätegesetz
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Abmahnung Onlineshop: Fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangen Monat zur Kenntnis gebracht wurden haben wir nun wieder ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats Juni 2014:

  1. Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit dem Rechtsstand vor dem 13.06.14 (Webshop)
  2. Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 (ebay)
  3. Verstoß gegen das Urheberrecht (Webshop)
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Garantie und deren Ausgestaltung
  6. Angaben zum Gerichtsstand
  7. Irreführende Werbung
  8. Angaben zur Rückgaberegelung
  9. Angaben zum Widerrufsrecht
  10. Fehlerhafte AGB  (Onlineshop)

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Wettbwerbszentrale: Verstoß gegen Elektro- und Elektrogerätegesetz

Die Wettbewerbszentrale Büro Berlin hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Elektro- und Elektrogerätegesetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Berlin
  • Begründung: angeblich fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR beim Vertrieb von Lampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Onlineshop: Fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt, wurde wegen der angeblich fehlenden EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen abgemahnt.

Der Händler handle dadurch wettbewerbswidrig und unlauter.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.