Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangabe an richtiger Stelle
Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil dieser es angeblich versäumt hat den Grundpreis in dem bei ebay dafür vorgesehenen Feld einzutragen.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: Die Grundpreisangabe fehle in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)