Abmahnung Thomas Russer: Mehrfach fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen einer angeblich in mehreren Punkten fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich in sechs Punkten fehlerhaft sei.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 Euro