Archiv -22. Juli 2014

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Abmahnung Walter Zehentmaier
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Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie
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ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: 5 Jahre Garantie und 3 Jahre Garantie

Abmahnung Walter Zehentmaier

Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Walter Zehentmaier
  • Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung

Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entspreche.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten mache.

So soll einerseits der Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Rücksendekosten tragen, andererseits werbe der Händler damit, dass er die Kosten der Rücksendung trage.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der ebay-Händler werbe mit den Garantieaussagen „5 Jahre Garantie“ und „3 Jahre Garantie“ ohne dabei die Ausgestaltung der Garantie genauer zu spezifizieren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Seine Widerrufsbelehrung entspreche nicht den seit dem 13.06.2014 gültigen gesetzlichen Anforderungen.

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Abmahnung ebay: 5 Jahre Garantie und 3 Jahre Garantie

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

Er werbe wettbewerbswidrig mit den Garantieangaben „5 Jahre Garantie“ und „3 Jahre Garantie“.

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