Archiv -30. Juli 2014

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14
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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG

Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen weiteren ebay-Händler wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung soll nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.14 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine Widerrufsbelehrung mit dem Gesetzesstand vor dem 13.06.14 verwendet.

Die Verwendung dieser „alten“ Widerrufsbelehrung sei wettbewerbswidrig.

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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

Laut PM der Siftung ear ging das Gericht von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ aus, zu dem alles zähle, was zum persönlichen Lebensbereich von Privatpersonen gehöre. Unter diesen erweiterten Haushaltsbegriff fallen auch die oben genannten beleuchteten Schulranzen, Taschen und Rücksäcke.

Quelle: PM der Stiftung EAR

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.