Archiv -Juli 2014

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Gesetzesentwurf: Vereinfachung und Vereinheitlichung des britischen Verbraucherkaufrechts
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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen
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Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „..und CE“
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Garantieangaben
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Abmahnung ebay: „1 Jahr Garantie von unserem Haus“
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14
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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG
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Abmahnung Fine Art Juweliere UG
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen
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Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen
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Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter

Gesetzesentwurf: Vereinfachung und Vereinheitlichung des britischen Verbraucherkaufrechts

Die britische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zu einem neuen Verbrauchergesetz (Consumer Rights Bill) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dieser Gesetzesentwurf steht neben dem britischen Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherschutzrechtlinie 2011/83:The Consumer Contracts Information, Cancellation and Additional Charges Regulations 2013 .

Der Gesetzesentwurf soll das bisher zersplitterte Verbraucherkaufrecht und Gewährleistungsrecht vereinfachen. Er soll insbesondere

die Standards klären, die der Verbrauchen beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung erwarten kann regeln, in welchen Fällen Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte nicht diesen Standards entsprechen klären, in welchen Fällen AGB als missbräuchlich zu bewerten sind.

Der Gesetzesentwurf soll im Übrigen die Rechtsbehelfe des Verbrauchers gegen unseriöse Händler sowie die Rechtsbehelfe kleinerer Betriebe gegen große Firmen wegen Wettbewerbsverletzungen verbessern.

Der Gesetzesentwurf wird zurzeit vom Oberhaus (House of Lords) behandelt, zum genauen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, s.: https://services.parliament.uk/bills/2014-15/consumerrights.html.

Die IT-Recht Kanzlei wird über das weitere Gesetzesverfahren berichten.

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Yatego-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: wettbewerbwidrige Angaben zum CE-Zeichen („…und CE“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Yatego
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „..und CE“

Ein Yatego-Händler wurde abgemahnt, weil er mit der Aussage “…und CE” wirbt.

Diese Werbung mit dem CE-Zeichen halte einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung nicht Stand.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V: Garantieangaben

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unzureichende Angaben zur Garantie („…Garantie“ und „1 Jahr Garantie von unserem Haus“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: „1 Jahr Garantie von unserem Haus“

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit der Aussage „1 Jahr Garantie von unserem Haus“ wirbt.

Die Angaben zur Garantie seien unlauter und wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Alte, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen weiteren ebay-Händler wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung soll nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.14 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Widerrufsbelehrung mit Gesetzesstand vor dem 13.06.14

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine Widerrufsbelehrung mit dem Gesetzesstand vor dem 13.06.14 verwendet.

Die Verwendung dieser „alten“ Widerrufsbelehrung sei wettbewerbswidrig.

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News: Zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

Laut PM der Siftung ear ging das Gericht von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ aus, zu dem alles zähle, was zum persönlichen Lebensbereich von Privatpersonen gehöre. Unter diesen erweiterten Haushaltsbegriff fallen auch die oben genannten beleuchteten Schulranzen, Taschen und Rücksäcke.

Quelle: PM der Stiftung EAR

Abmahnung Fine Art Juweliere UG

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen Mitbewerber auf der Handelsplattform Yatego und seinem Webshop wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • Bei den Ausführungen zur Ausübung des Widerrufs fehle die Telefonnummer
    • Im Impressum fehle die Angabe einer E-Mail Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Yatego, Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die Ausführungen zu den Widerrufsfolgen sollen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Die Ausführungen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der seine Waren über Yatego und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So fehle in den Informationen zum Widerruf die Angabe der Telefonnummer.

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen einer angeblich „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht dem Rechtsstand seit dem 13.06.14 entspricht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der Verwendung einer  veralteten und somit wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So seien u.a. die Angaben zu den Widerrufsfolgen fehlerhaft.

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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter

Schon allein der Klorollenhalter, der merkt, wenn das Papier zu Ende ist, ist es wert unsere Links der Woche zu lesen :-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 30 (21.07. – 25.07.2014):

  • 😐 Google: Übernimmt angeblich Video-Streamingdienst Twitch für 1 Milliarde US-Dollar, mehr…
  • 🙁 Amazons Verluste: Weiten sich aus, mehr…
  • 🙁 EU-Konsultation: Große Unzufriedenheit mit dem Copyright, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Viele Berufstätige arbeiten im Home Office, mehr…
  • 😐 Europäischer TK-Markt: Umsätze runter, Investitionen rauf, mehr…
  • 😉 Go in peace: Klorollenhalter merkt, wenn das Papier aufgebraucht ist, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.