Archiv -Juli 2014

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Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung
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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
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Abmahnung Walter Zehentmaier
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Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
8
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie
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ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung
10
Abmahnung ebay: 5 Jahre Garantie und 3 Jahre Garantie
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Links der Woche: Googles Geldberg, Ciscos Sicherheitslücke, Recht auf Vergessen, Paypal im Handel
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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Textile Zusammensetzung
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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
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Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“

Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten.

Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

Vorab: Dieser Beitrag setzt sich nur mit den für den Versandhandel hauptsächlich maßgeblichen §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV  auseinander:

§ 3: Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte

§ 4: Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

Behandelt werden gerade nicht die in § 1 ChemVerbotsV  geregelten Vertriebsverbote.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere Vertragswerkstatt auf und setzte schließlich – erfolglos – in Bezug auf einige Mängel, darunter die Mängel an der Einparkhilfe, eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Die Beklagte teilte dem Kläger hierauf schriftlich mit, die Einparkhilfe funktioniere nach einem vorangegangenen Nachbesserungsversuch einwandfrei und entspreche dem Stand der Technik. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit seiner Klage begehrt er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, insgesamt 27.257,23 €.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Walter Zehentmaier

Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Walter Zehentmaier
  • Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung

Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entspreche.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten mache.

So soll einerseits der Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Rücksendekosten tragen, andererseits werbe der Händler damit, dass er die Kosten der Rücksendung trage.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der ebay-Händler werbe mit den Garantieaussagen „5 Jahre Garantie“ und „3 Jahre Garantie“ ohne dabei die Ausgestaltung der Garantie genauer zu spezifizieren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Seine Widerrufsbelehrung entspreche nicht den seit dem 13.06.2014 gültigen gesetzlichen Anforderungen.

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Abmahnung ebay: 5 Jahre Garantie und 3 Jahre Garantie

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

Er werbe wettbewerbswidrig mit den Garantieangaben „5 Jahre Garantie“ und „3 Jahre Garantie“.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Links der Woche: Googles Geldberg, Ciscos Sicherheitslücke, Recht auf Vergessen, Paypal im Handel

Der Hochsommer ist da und ein tolles Wochenende erwartet uns.

Fehlen eigentlich nur noch unsere Links der Woche. Bitte schön 🙂

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 29 (14.07. – 18.07.2014):

  • 😐 Googles Geldberg wächst: Mehr Zukäufe im Ausland geplant, mehr…
  • 🙁 Kritische Sicherheitslücke: Gefährdet Router und Modems von Cisco, mehr…
  • 🙁 Microsoft: Streicht fast 18.000 Jobs, mehr…
  • 🙂 Paul McCartney: Legt Alben als iPad-Apps neu auf, mehr…
  • 🙂 Recht auf Vergessen: Web-Verzeichnis will von Google gelöschte Links dokumentieren, mehr…
  • 😐 PayPal: weitet Bezahlmöglichkeiten im Handel aus, mehr…

Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich irreführender Werbung mit dem TÜV abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: Der Webshop-Betreiber werbe mit der Aussage „TÜV-geprüft“ obwohl gar keine TÜV Prüfung stattgefunden habe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Textile Zusammensetzung

Der Verein für lauteren Wettbwerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich fehlenden Angabe der Textilzusammensetzung seiner Produkte abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung wegen fehlender Angabe der stofflichen Zusammensetzung der Produkte
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Mit Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14, hat das LG Hamburg entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, wenn die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines so genannten Mouse-Overs angezeigt werden.

In dem vom LG Hamburg zu entscheidenden Fall wurde ein Online-Händler von einem Mitbewerber im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil bei dessen Angebots-Anzeigen beim Online-Dienst „Google Shopping“ neben dem Endpreis nicht die zusätzlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen wurden. Diese wurden bei den Google-Shopping-Anzeigen nur angezeigt, wenn man mit der Mouse über die zugehörige Produktabbildung fuhr.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe für ein Produkt mit der Aussage „TÜV-geprüft“, obwohl ein solches Zertifikat gar nicht vorliegen soll.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.