Archiv -Juli 2014

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Links der Woche: Unterwasser-Drohne gefunden, Microsoft tippt den Weltmeister, Beugehaft wegen Passwort
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VO 518/2014: Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung
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Abmahnung Mauz & Wauz UG
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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung, AGB & Widerrufsbelehrung
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Abmahnung IDO Verband: Auslandsversandkosten auf Anfrage
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Abmahnung ebay: Erfragen der Auslandsversandkosten
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EU-Verbraucherrechterichtlinie: Wegfall der besonderen Belehrungspflichten bei finanzierten Geschäften?
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe im Fließtext
10
Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt
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Abmahnung Adam Pietruszka
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Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer
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Abmahnung Dr. med. Ilie Bumbu
14
Abmahnung Homepage: Unlautere Werbung mit einem Logo
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Links der Woche: Recht auf Vergessen, Adblock Plus, Facebook & Videowerbung, Betrug mit Online-Zugtickets

Links der Woche: Unterwasser-Drohne gefunden, Microsoft tippt den Weltmeister, Beugehaft wegen Passwort

Auch wenn derzeit das Hauptthema das „Finaaale“ ist, es gab noch einige andere interessante Themen diese Woche.

Aber sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 28 (07.07. – 11.07.2014):

  • 😉 Unterwasser-Drohne der Marine gefunden: Streit um Finderlohn, mehr…
  • 😐 Beugehaft gegen Studenten: Britische Justiz will Passwort, mehr…
  • 🙁 Spionageaffäre: Bundesregierung weist US-Geheimdienstler aus, mehr…
  • 😐 Europäischer Gerichtshof: Apple-Store-Ladeneinrichtung ist „Marke“, mehr…
  • 😉 Microsoft: Deutschland wird Fußballweltmeister, mehr…
  • 🙂 Googles saubere Werbewelt: Musikblog verpixelt Plattencover, mehr…

VO 518/2014: Einbettung des elektronischen Etiketts für Leuchten per Verlinkung

Ab 2015 können Online-Händler bei der verpflichtenden Bereitstellung elektronischer Etiketten zwischen einer unmittelbaren graphischen Darstellung und einer Einbettung per Verlinkung (sog. „geschachtelte Anzeige“) wählen. Da letztere jedoch nur unter Einhaltung konkreter Formvorgaben zugelassen wird, ergeben sich für die Gerätegattung der Leuchten darstellerische Schwierigkeiten, die im Folgenden nicht nur aufgezeigt werden, sondern auch etwaigen Lösungsmöglichkeiten zugeführt werden sollen.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Das Problem
  3. Etwaige Lösungsmöglichkeiten
    1. Leuchten mit festverbauten LEDs ohne Fassung für andere Leuchtmittel
    2. Leuchten mit festverbauten LEDs und Fassungen für andere Leuchtmittel
    3. Leuchten ohne festverbaute LEDs mit austauschbaren Leuchtmitteln im Lieferumfang
    4. Leuchten ohne festverbaute LEDs oder Leuchtmittel im Lieferumfang
  4. Umgehungsmöglichkeit
  5. Fazit

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Abmahnung Mauz & Wauz UG

Die Firma Mauz & Wauz UG hat die Betreiberin eines Webshops wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Mauz & Wauz UG
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich irreführende Werbung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung, AGB & Widerrufsbelehrung

Die Betreiberin eines Webshops wurde von einem Mitbewerber wegen angeblich unlauterer Werbung und mehr abgemahnt.

Außerdem seien AGB und Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung IDO Verband: Auslandsversandkosten auf Anfrage

Ein ebay-Händler wurde vom IDO Verband abgemahnt weil er die Kosten für einen Auslandsversand erst auf Anfrage mitteilt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Auslandsversandkosten sind nicht ausgewiesen sondern müssen erst erfragt werden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Erfragen der Auslandsversandkosten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt er die Kosten für den Auslandsversand potentiellen Kunden erst auf Anfrage mitteilt.

Dies sei unzulässig und wettbewerbswidrig.

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EU-Verbraucherrechterichtlinie: Wegfall der besonderen Belehrungspflichten bei finanzierten Geschäften?

Die seit 13. Juni 2014 geltende gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Waren und Dienstleistungen enthält keinerlei Hinweise mehr auf sog. verbundene Geschäfte bzw. finanzierte Geschäfte. Hat die Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts somit zum Wegfall der Belehrungspflicht des Unternehmers über die Folgen des Widerrufs von sog. verbundenen Verträgen im Sinne des § 358 BGB  geführt? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die alte und die neue Rechtslage bei der Belehrungspflicht von Unternehmern im Rahmen von verbundenen Verträgen.

I. Keine Belehrungspflicht mehr bei verbundenen Verträgen?

Bei sog. „verbundenen Verträgen“ sah die bis einschließlich 12. Juni 2014 geltende Fassung des § 358 Absatz 5 BGB  (a. F.) vor, dass im Rahmen der Belehrung über das Widerrufsrecht (und über das damals noch geltende Rückgaberecht) sowohl beim Waren- bzw. Dienstleistungsvertrag als auch beim Verbraucherdarlehensvertrag auf die Rechtswirkungen des § 358 Absatz 1 BGB  und § 358 Absatz 2 BGB  hingewiesen wird. Entsprechende Klauseln sah deshalb auch die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung vor.

Im Zuge der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts ist § 358 Absatz 5 BGB  a. F. nun allerdings aufgehoben worden. Besteht also keine Pflicht mehr, auf die Folgen des Widerrufs eines der miteinander verbundenen Verträge hinzuweisen?

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis an falscher Stelle

Ein ebay-Händler hat vom IDO Verband eine Abmahnung erhalten, weil er den Grundpreis nicht beim Endpreis angegeben haben soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises erfolge im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht – wie gesetzlich gefordert – beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe im Fließtext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er den Grundpreis im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht beim Endpreis angegeben hat.

Er erfülle damit nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Angabe des Grundpreises.

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Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV  genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

Produkt- und Preissuchmaschinen sollen Verbrauchern einen schnellen und einfachen Vergleich verschiedener produktbezogener Angebote im Internet ermöglichen und heben durch errechnete Rangfolgen die kostengünstigste Option für den geplanten Kauf hervor. Damit Anzeigen in den Suchmaschinen mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung des Gesamtpreises nicht verfälscht und damit hierarchisch besser eingestuft werden als tatsächlich geboten, gelten auch hier die allgemeinen gesetzlichen Preisinformationspflichten. Der BGH hatte in der Vergangenheit bereits geklärt gehabt, dass in Preissuchmaschinen die Versandkosten bereits anzugeben sind.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Adam Pietruszka

Herr Adam Pietruszka hat einen Wettbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Adam Pietruszka
  • Begründung: Der Mitwerber weise sich als Privatverkäufer aus obwohl er gewerblich tätig sei. Es fehlten daher die einschlägigen Pflichtangaben, die vorzuhalten seien.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung ebay: Status Privatverkäufer

Ein ebay-Händler der sich als Privatverkäufer ausweist wurde wegen Irreführung und fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Das ebay-Handeln des Abgemahnten sei gewerblicher Natur und daher seien die gewerblichen Pflichtangaben vorzuhalten.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Recht auf Vergessen, Adblock Plus, Facebook & Videowerbung, Betrug mit Online-Zugtickets

 

Ob heute Abend Deutschland oder Frankreich gewinnt wissen wir nicht, wir wissen aber, dass es an dieser Stelle nun wieder Zeit für unsere Links der Woche ist 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 27 (30.06. – 04.07.2014):

  • 🙂 „Recht auf Vergessen“: Europäer wollen mehr als 267.000 Links aus Google streichen lassen, mehr…
  • 😐 Werbebranche: Zieht gegen Adblock Plus vor Gericht, mehr…
  • 🙁 Yahoo: Schließt Xobni und andere Dienste, mehr…
  • 😐 Facebook: Kauft Spezialisten für Videowerbung , mehr…
  • 🙁 Datenschutz: EU-Studie zeigt Probleme in der Praxis, mehr…
  • 🙁 Betrug mit Online-Zugtickets: Bahn um hunderttausende Euro geprellt, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.