Archiv -August 2014

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Links der Woche: Innenminister vs. Big Data, Autoren gegen Amazon, Löschaufforderungen an Google, Schülergipfel der Telekom, Digitale Agenda
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Pflicht zur Energieeffizienzangabe: Die Reichweite im Internet
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Abmahnung Marcel Frank: Widerrufsbelehrung
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ebay Abmahnung: Unvollständige, veraltete Widerrufsbelehrung
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Urheberhinweis im Bild oder am Speicherort : Verwendung von Pixelio-Bildern
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Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV
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Links der Woche: ebays neue Regeln, Cisco kündigt, Brasilien vs. Wikipedia, keine Dienst-Mails im Urlaub
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Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?
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Preisangabepflicht gemäß PAngV auf der Autofachmesse IAA ?
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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Markenrechtsverletzung
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Abmahnung Onlineshop: Unlautere Nutzung des ÖKO-TEST Labels
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Abmahnung Andre Kalusniak
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Abmahnung Marcel Frank
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Abmahnung NB Technologie GmbH: Markenrechtsverletzung “nickelfrei”

Links der Woche: Innenminister vs. Big Data, Autoren gegen Amazon, Löschaufforderungen an Google, Schülergipfel der Telekom, Digitale Agenda

 

Eine rasante Woche neigt sich Ihrem Ende entgegen. Die Ankündigung des Deutschen Konsumentenbundes e.V. ab dem 13. September 2014 Widerrufsbelehrungen die nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entsprechen abmahnen zu wollen hat bei unserem Update-Pflegeservice ein erhöhtes Nachfrageaufkommen erzeugt.

Dennoch sollen unsere Links der Woche auch diese Woche nicht zu kurz kommen.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 34 (18.08. – 22.08.2014):

  • 😐 „Forum digitale Gesellschaft“: Innenminister will Big Data zähmen, mehr…
  • 😐 1500 Autoren gegen Amazon: „Moralkeule reicht nicht“, mehr…
  • 😐 Urheberrecht: Google bekommt täglich eine Million Löschaufforderungen, mehr…
  • 😉 Schülergipfel der Telekom: Ihr Kinderlein kommet, mehr…
  • 🙂 Digitale Agenda: Bundesregierung legt Pflichtenheft für die digitale Gesellschaft vor, mehr…
  • 🙂 Handy-Selbstbau-Projekt in Hamburg: bestücken, backen, telefonieren, mehr…

Pflicht zur Energieeffizienzangabe: Die Reichweite im Internet

Nach spezifischen EU-Kennzeichnungsverordnungen sind Händler bestimmter elektronischer Haushaltsgeräte gehalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes energieverbrauchsrelevante Pflichtinformationen bereitzustellen. Diese Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch nicht erst im direkten Verkauf, sondern sehen bereits in der produktbezogenen Werbung zwingende Hinweise vor. So ist bei einer Preiswerbung für ein bestimmtes Modell stets auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben.

Gerade im Online-Geschäft nimmt diese Pflicht jedoch Ausmaße an, die vielen Händler nicht bewusst sind und mithin großes Abmahnpotenzial bergen. Anhand von bildlichen Beispielen zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, wie und wann bei Produktdarstellungen im Internet die Energieeffizienzklasse zwingend anzugeben ist.

Inhalt

  1. Angabe in Angebotsbannern einer Shop-Frontseite
  2. Angabe in shopeigenen Artikelübersichten
  3. Angabe in externen Produktübersichten
  4. Die Mouse-Over-Problematik bei Google Ads
    1. Keine unmittelbare Umsetzung
    2. Lösung per Mouse-Over-Effekt?
    3. Ergebnis
  5. Angabe in Preisvergleichen
  6. Fazit

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Abmahnung Marcel Frank: Widerrufsbelehrung

Herr Marcel Frank hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Marcel Frank
  • Begründung: Die vom abgemahnten Onlinehändler verwendete Widerrufsbelehrung sei unvollständig und veraltet
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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ebay Abmahnung: Unvollständige, veraltete Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich unvollständigen und zudem veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Er handle damit unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Urheberhinweis im Bild oder am Speicherort : Verwendung von Pixelio-Bildern

Grundsätzlich steht einem Urheber nach §13 UrhG  stets das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft per selbstgewählter Bezeichnung zu. Besondere Relevanz entfaltet die Vorschrift bei Bilddateien in den Fällen, in denen ein Fotograf seine Werke in eine externe Bilddatenbank einspeist und mithin unter bestimmten Voraussetzungen Drittverwendern urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumt.

In einer mündlichen Verhandlung vom 15.08.2014 (Az. Az 6 U 25/14) wies das OLG Köln nun die umstrittene Entscheidung des LG Köln vom 30.01.2014 (Az. 14 O 427/13) zurück, nach der bei einer Online-Nutzung von Bildern der Datenbank „Pixelio“ eine Urhebernennung nicht nur am konkreten Erscheinungsort des Bildes auf der Verwender-Website, sondern zudem auch am serverinternen Speicherort unmittelbar in der bildlichen Darstellung gefordert wurde.

Begründung des LG Köln und hypothetisches Ausmaß

Basierend auf den Nutzungsbedingungen von Pixelio, welche die Urhebernennung nach folgender Formulierung…

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Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits umfassend zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU/1169/2011) berichtet , die Ende 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung (im Folgenden LMIV) gilt unmittelbar und findet grundsätzlich ab dem 13. 12. 2014 EU-weit Anwendung. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Allgemeine Kennzeichnung
    • Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel (Artikel 6, 8, 12, 13 und 37 der LMIV)
    • Verzeichnis der verpflichtenden Angaben (Artikel 9)
    • Definition der „größten Oberfläche“ in Bezug auf die Mindestschriftgröße zur Darstellung der verpflichtenden Angaben (Artikel 13 Absatz 3), die Weglassung bestimmter verpflichtender Angaben (Artikel 16 Absatz 2) und Ausnahmen von der Nährwertdeklaration (Anhang V Nummer 18)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Anhang II)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für nicht vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 44)
    • Fernabsatz (Artikel 8 und 14)
    • Zutatenverzeichnis (Artikel 18 und 20)
    • Übergangsmaßnahmen (Artikel 54)
    • Angabe und Bezeichnung von Zutaten (Anhang VII)
    • Datum des Einfrierens oder, wenn das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde, Datum des ersten Einfrierens auf dem Etikett von eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen (Anhang III)
    • Angabe von zugesetztem Wasser in der Bezeichnung des Lebensmittels (Anhang VI Nummer 6)
    • Angabe der Nettofüllmenge (Anhang IX Nummern 4 und 5)
      Nährwertdeklaration
    • Gelten die Bestimmungen der LMIV über die Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel? (Artikel 29)
    • Was muss deklariert werden? (Artikel 13, 30, 32, 34 und 44; Anhänge IV und XV)
    • Was ist die Referenzmenge für die Nährwertdeklaration? (Artikel 32 und 33; Anhang XV)
    • Dürfen andere Angabe- oder Darstellungsformen verwendet werden? (Artikel 35)

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Links der Woche: ebays neue Regeln, Cisco kündigt, Brasilien vs. Wikipedia, keine Dienst-Mails im Urlaub

Ebay stellt neue Regeln auf, Cisco kündigt vielen Mitarbeitern, Zalando bekommt einen Betriebsrat und keine Dienst-Mails im Urlaub; dieser bunte Mix kann nur eines bedeuten, unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 33 (11.08. – 15.08.2014):

  • 😐 eBay: Neue Regeln für Händler, mehr Service für Käufer, mehr…
  • 🙁 Cisco: Kündigt 6.000 Mitarbeitern, mehr…
  • 🙁 Brasilien vor der Wahl: Wer manipuliert in der Wikipedia?, mehr…
  • 🙂 Keine Dienst-Mails im Urlaub: Daimler lässt löschen, mehr…
  • 🙂 Onlinehändler Zalando: Erster Betriebsrat gewählt, mehr…
  • 🙁 Zahl der Handy-Diebstähle: Hat sich in vier Jahren verdoppelt, mehr…

Ist der Herstellungsort ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ?

Mit Urteil vom 20.05.2014 hat das LG Frankfurt (Oder) die Zulässigkeitsanforderungen an die Verwendung der Herkunftsangabe „Made in Germany“ konkretisiert und eine Irreführung sowie einen Markenrechtsverstoß für den Fall bejaht, dass derartig bezeichnete Produkte unabhängig von der jeweiligen Herkunft der Inhaltsstoffe im Ausland produziert werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Frankfurt (Oder).

Geographische Herkunftsangaben sind ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Eindruck hoher Verarbeitungsstandards zu erwecken und somit dem Verbraucher eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Insbesondere die Angabe „Made in Germany“ erfreut sich großer Werbewirksamkeit, da sie nach allgemeinem Verkehrsverständnis Rückschlüsse auf kontrollierte Produktionsbedingungen, hochwertige Materialien und eine lange Haltbarkeit zulässt.

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Preisangabepflicht gemäß PAngV auf der Autofachmesse IAA ?

Mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: 6 W 111/13) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Preisangabepflichten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internationalen Automesse IAA nicht gelten, weil dort der Anwendungsbereich der PAngV nicht eröffnet sei. Bei der Veranstaltung handle es sich primär um eine Fachmesse, deren Adressaten regelmäßig keine Letztverbraucher seien. Lesen Sie mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main:

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht bei Angeboten gegenüber Letztverbrauchern und bei preisbezogener Werbung bestimmte Pflichtinformationen vor, die aus Gründen des Verbraucherschutzes die Preisklarheit und Preiswahrheit fördern sollen. So ist grundsätzlich nicht nur der Verkaufspreis anzuführen, sondern auch stets auf dessen Zusammensetzung durch steuerrechtliche und sonstige Preisbestandteile hinzuweisen. Gleichzeitig bestimmt die Verordnung für bestimmte Warenkategorien gesonderte Angabepflichten und statuiert Vorgaben für die Preistransparenz im Fernabsatz und im stationären Handel.

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Abmahngefahr: Automatische Grundpreisanzeige bei eBay reicht nicht aus

Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. eBay selbst lässt auf seiner Informationsseite zur Grundpreisangabe verlauten, dass die Angabe des Grundpreises für bestimmte Warengruppen den aktuellen Bestimmungen der Preisangabenverordnung in Deutschland entspreche. Dem ist leider nicht so!

Wer sich auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung, wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

Derzeit werden wieder öfters fehlende Grundpreise abgemahnt, Händler auf der Verkaufsplattform eBay geraten ungewollt in die Gefahr einer Abmahnung, da die von eBay zur Verfügung gestellte automatische Berechung und Anzeige des Grundpreises nicht ausreichd ist. Die automatische Anzeige des von eBay zur Verfügung gestellten Grundpreisanzeige sieht exemplarisch wie folgt aus:

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Markenrechtsverletzung

Die Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH hat einen Onlinehändler wegen angeblich wettbewerbswidriger Nutzung ihres Labels abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen Schutzrechte an dem ÖKO-TEST Label
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Onlineshop: Unlautere Nutzung des ÖKO-TEST Labels

Der Betreiber eines Onlineshops wurde wegen angeblich unlauterer Nutzung des ÖKO-TEST Labels abgemahnt.

Er verletze mangels Autorisierung die Schutzrechte an der Marke.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Andre Kalusniak

Herr Andre Kalusniak hat einen Mitbewerber wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Andre Kalusniak
  • Begründung: fehlerhafte und veraltete Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Marcel Frank

Herr Marcel Frank hat einen Mitbewerber wegen der angeblich fehlenden EAR-Registrierung seiner Produkte abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Marcel Frank
  • Begründung: Bei dem vom abgemahnten vertriebenen ferngesteuerten Boot fehle die erforderliche Registrierung gemäß Elektrogesetz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 45.000 €

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Markenrechtsverletzung “nickelfrei”

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung einhergehend mit der Irreführung des Verbrauchers abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung:
    • Schutzrechtsverletzung an der Marke “nickelfrei”
    • Irreführende Werbung durch fehlende Lizensierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.