Archiv -23. September 2014

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises
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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Online-Händler auf der Plattform meinpaket.de abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: meinpaket.de
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe

Ein Online-Händler, der seine Waren über die Handelsplattform meinpaket.de vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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