Archiv -26. September 2014

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Links der Woche: Zwangsrouter, Absatz von E-Book-Lesegeräten, Roaming-Gebühren, WatsApp Datenleck
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis
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Abmahnung Amazon: Wiederholt fehlende Angabe des Grundpreises
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Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

Links der Woche: Zwangsrouter, Absatz von E-Book-Lesegeräten, Roaming-Gebühren, WatsApp Datenleck

Die Wiesn ist schon am Laufen, am Wochenende kommt der Wasen dazu und vorher natürlich unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 39 (22.09. – 26.09.2014):

  • 🙁 Zwangsrouter: Bundesnetzagentur verdreht Ziel der großen Koalition ins Gegenteil, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Absatz von E-Book-Lesegeräten steigt, mehr…
  • 😐 E-Mail-Anwender: Neigen zur Zweitadresse, mehr…
  • 🙁 Bericht: Aus für Roaming-Gebühren könnte sich verzögern, mehr…
  • 🙁 E-Government: Angst vor Datendiebstahl nimmt weiter zu, mehr…
  • 🙁 Datenleck: WhatsApp petzt Online-Status, mehr…

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der den Grundpreis beim Verkauf von Produkten nach Volumen nicht angibt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Wiederholt fehlende Angabe des Grundpreises

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er immer noch den Grundpreis nicht beim Endpreis angibt.

Er verstoße damit gegen eine von ihm abgebebene Unterlassungserklärung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

Jüngst hat sich das OLG Celle (Urteil vom 15.05.2014, Az.: 13 U 15/14) mit der Reichweite des Unterlassungsanspruchs wegen unerwünschter Email-Werbung befasst und statuiert, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung für eine bestimmte E-Mailadresse die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen unter Verwendung alternativer Adressen nicht entfallen lässt.

E-Mails mit werbendem Inhalt sind zwar seit jeher ein überaus wirksames Instrument des zielgerichteten und kundenorientierten Marketings, bewegen sich mit Blick auf ihre Zulässigkeit aber in engen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich vermag nur die ausdrückliche Einwilligung des Adressaten in den Empfang die Qualifikation von E-Mail-Werbung als Spam zu verhindern, welcher einhellig stets Unterlassungsansprüche auslöst.

 Zur Frage des Umfangs eines solchen Anspruchs jedoch bezieht die Rechtsprechung seit jeher unterschiedliche, teilweise sogar gegenteilige Stellung.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.