Archiv -2. Oktober 2014

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Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal
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Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen

Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal

 

Kurze Arbeitswoche, langes Wochenende und gute Wetteraussichten, was fehlt da noch ?

Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 40 (29.09. – 02.10.2014):

  • 🙂 Google+: Einträge können nun altersbeschränkt werden, mehr…
  • 🙂 Das Amtsgeheimnis hat ausgedient: Hamburg öffnet die Aktenschränke, mehr…
  • 😐 Bitcoins für die Massen: Zahlungsdienst Circle öffnet seine Pforten, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: Google zeigt von einigen Verlags-Inhalten nur noch Überschriften an, mehr…
  • 🙁 Überhitzungsgefahr: Amazon ruft eigene USB-Ladegeräte zurück, mehr…
  • 😐 eBay: Trennt sich von Bezahltochter Paypal , mehr…

Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen

Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.

Bis Februar 2014 hatten die EU-Staaten Zeit, ihre Regeln an die neuen umweltfreundlicheren Standards anzupassen.

Nach der neuen Richtlinie können Verbraucher kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben. Die Bestandteile aus Gold, Silber oder Kupfer des sogenannten E-Schrotts sollen effizienter behandelt werden.

Das E-Schrottvolumen wird bis 2020 auf schätzungsweise 12 Millionen Tonnen ansteigen. Dank der neuen Richtlinie sollen dann 85 Prozent des gesamten Altgeräteanfalls gesammelt und richtig entsorgt werden. Das sind in der EU rund 10 Millionen Tonnen oder 20 Kilogramm pro Verbraucher. Zurzeit wird nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt.

Nachdem Deutschland, Ungarn und Slowenien die Frist verpasst haben, hat die Kommission am 31. März Aufforderungsschreiben versendet. Wenn die betroffenen EU-Länder auf die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission von heute nicht innerhalb von zwei Monaten reagieren, können die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.

PM der EU-Kommission

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.