Archiv -10. Oktober 2014

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Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz
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Die häufigsten Abmahngründe im September 2014
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Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen
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Abmahnung Katjas Dreamland GmbH
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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“
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ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Links der Woche: Gigabit-Internet übers Telefon, mehr Datenschützer, Buchmesse-Gespenst & Netzallianz

 

Hochsommer im Oktober und Links der Woche vor dem Wochenende 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 41 (06.10. – 10.10.2014):

  • 🙂 G.fast: Für Gigabit-Internet auf der Telefonleitung beginnt die Testphase, mehr…
  • 🙂 Deutschlands Datenschützer: Fordern mehr Personal, mehr…
  • 😐 NSA-Ausschuss: Bundesregierung will Akten-Schwärzungen prüfen, mehr…
  • 😐 Buchmesse-Gespenst: Branche formiert sich gegen Amazon , mehr…
  • 😐 Facebook: Arbeitet angeblich an App für anonyme Kommunikation, mehr…
  • 🙂 Netzallianz: Bund und Branche für mehr Breitband, mehr…

Die häufigsten Abmahngründe im September 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2014 zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats September 2014:

  1. alte Widerrufsbelehrung auf ebay
  2. Mängelhaftungsrecht
  3. Fehlende Grundpreisangabe
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  6. Angaben zum Widerrufsrecht
  7. Garantieangaben
  8. Gewährleistungsrecht
  9. Urheberrechtsverletzung
  10. fehlende Warnhinweise

 

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit: Ware muss am nächsten Werktag zum Versand bereitstehen

Das LG Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19.08.2014 (Az. 2 HK O 14/14) entschieden, dass der Onlinehändler bei Werbung mit sofortiger Lieferbarkeit die beworbene Ware auch tatsächlich am nächsten Werktag zum Versand bereithält.

Im zu entscheidenden Fall wurde dem Kunden zunächst eine Bestellbestätigung übermittelt und er wurde mit dem Kaufpreis belastet. 1 bis 2 Tage nach Bestellung erhielt der Kunde per E-Mail eine Mitteilung, dass sich die Auslieferung der bestellten Ware verzögere und eine Nachlieferung in 5 – 7 Tagen erfolge.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Katjas Dreamland GmbH

Die Firma Katjas Dreamland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Katjas Dreamland GmbH
  • Begründung: angebliche Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung, die nicht den rechtlichen Anforderungen in 2014 entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Ist das zulässig ? Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“

Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?

I. Unzulässigkeit nach § 4 Nr. 9 UWG

Eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit könnte sich aus § 4 Nr. 9 UWG  ergeben.

§ 4 Nr. 9 UWG  bestimmt:

“Unlauter handelt insbesondere, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

– eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, – die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder – die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;”

Unzulässig wäre dann nicht die Bezeichnung als „Originalersatz“, etc., sondern das Anbieten eines Produkts, das die Nachahmung eines Konkurrenzprodukts darstellt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

ebay Abmahnung: Nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen soll.

Er soll die seit dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen nicht berücksichtigen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.