Archiv -6. November 2014

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Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl
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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung für Messer
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger

Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl

Die Zadabra GmbH hat einen Online-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit der Bezeichnung „Carbonstahl“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Zadabra GmbH
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung Carbonstahl (Materialbeschaffenheit eines Messers der Serie „Easy Cut“ der Marke Zassenhaus)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

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Abmahnung Webshop: Unlautere Werbung für Messer

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Materialzusammensetzung einer Messerserie abgemahnt.

Die Angaben zur Materialbeschaffenheit seien falsch und somit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Irreführende Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
    • fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung Testsieger abgemahnt.

Außerdem soll er es versäumt haben den Kunden übe die technischen Schritte zum Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.