Archiv -7. November 2014

1
Links der Woche: Internet-Grundversorgung, CEBIT goes Indien, Springer vs. Google
2
Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung
3
Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung

Links der Woche: Internet-Grundversorgung, CEBIT goes Indien, Springer vs. Google

 

Die heiße Phase im Online-Jahresendgeschäft beginnt, doch vorher gibt es noch einmal in aller Ruhe unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 45 (03.11. – 07.11.2014):

  • 🙂 Schweizer Regierung: Erhöht Vorgaben für Internet-Grundversorgung , mehr…
  • 🙂 Tagung: Digitalisierte Gesellschaft als Herausforderung der Freiheit, mehr…
  • 🙂 Die CeBIT: Kommt nach Indien, mehr…
  • 🙁 Nach den US-Wahlen: Technologiebranche verärgert über Demokraten, mehr…
  • 😐 Springer knickt ein: Google kriegt Gratisrechte für weitere Titel, mehr…

Abmahnung Fine Art Juweliere UG: Widerrufsbelehrung und Werbung

Die Firma Fine Art Juweliere UG hat einen ebay-Händler wegen mehreren wettbewerbsrechtlichen Vergehen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Fine Art Juweliere UG
  • Begründung:
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Irreführende Werbung (Gold, Silber)
    • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
    • unzureichende Angaben zur Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung

Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich mehrfach fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung und unlauteren Werbemethoden abgemahnt.

Er werbe irreführend mit den Aussagen „Gold“ und „Silber“, werbe mit Selbstverständlichkeiten und die Angaben zur Garantie seien unvollständig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.