Archiv -13. November 2014

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Abmahnung Ananda GmbH: „Leder“-Tasche (Irreführung)
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Abmahnung ebay: Kunstleder vs. Leder
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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB

Abmahnung Ananda GmbH: „Leder“-Tasche (Irreführung)

Die Firma Ananda GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Ananda GmbH
  • Begründung: Angebliche Irreführung weil eine Kunstledertasche als Ledertasche bezeichnet wird.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Kunstleder vs. Leder

Ein Ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit dem Begriff „Leder“ irreführende Angaben zur Materialbeschaffenheit einer Tasche mache.

Tatsächlich soll die Tasche aus Kunstleder bestehen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung droht: Bei unvollständiger Rechtswahlklausel in AGB

Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind.

Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.

I. Manche Rechtswahlklauseln sind unwirksam und daher abmahnfähig

Eigentlich wollen die Verwender von AGB durch Rechtswahlklauseln für Klarheit sorgen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll, so dass sich die Verbraucher darauf einstellen können. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein Unternehmer – etwa ein Webshop-Betreiber – in seine AGB eine Klausel aufnimmt, wonach für die Verträge mit Verbrauchern deutsches Recht gelten soll.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.