Archiv -19. November 2014

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Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
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Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell
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Framing: Laut EuGH kein Urheberrechtsverstoß
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit „Fellstiefel“

Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner

Die Firma A&S Handel e.K., Frau Swetlana Lichtner, hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
  • Begründung: angeblichunlautere Werbung mit der Angabe „Fellstiefel“, da die Stiefel aus Kunstfell seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

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Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  • Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem Rechtsstand von 2014.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Framing: Laut EuGH kein Urheberrechtsverstoß

Wer fremde Werke wie Fotos, Grafiken und Videos von anderen Webseiten kopiert und sie dann auf die eigene Webseite stellt, verstößt gegen das dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht und kann deshalb abgemahnt werden.

Anders hingegen, wenn das Bild nicht kopiert sondern mittels eines (Embedded) Links im Rahmen der sog. Framing-Technik in die eigene Webseite integriert wird. Dies hat nun der EuGH entschieden.

Die IT-Recht Kanzlei stellt den Beschluss des EuGH vor und beleuchtet, wie Webshop-Betreiber davon profitieren können.

I. Freiheit gegen Sicherheit im Netz

Die weltweite Netzgemeinde und das Urheberrecht werden sicherlich nicht mehr die allerbesten Freunde werden. Das Urheberrecht stammt noch aus Zeiten, in denen das Vervielfältigen von Werken zwar nicht eine wahnsinnig komplizierte, jedoch immerhin eine mit Kosten verbundene Angelegenheit gewesen ist. Im Internet hingegen geht das Kopieren von Werken nicht nur viel schneller, sondern auch deutlich günstiger. Das schmeckt den Rechteinhabern verständlicherweise nicht, verdienen sie doch dadurch weniger Geld.

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit „Fellstiefel“

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlauter mit der Bezeichnung „Fellstiefel“ werbe.

Bei den beworbenen Stiefeln sei Kunstfell und kein echtes Fell verarbeitet.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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