Archiv -10. Dezember 2014

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Irreführende Angaben zum Geschäftsbetrieb
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Abmahnung DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig
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Abmahnung Google: Irreführende Angaben zum Geschäftsbetrieb
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe (Preisangabenverordnung)
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Abmahnung Amazon: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Irreführende Angaben zum Geschäftsbetrieb

Die Wettbewerbszentrale, Büro Berlin, hat eine Firma wegen angeblich irreführender Angaben zum Geschäftsbetrieb abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Berlin
  • Begründung: irreführende Angaben zum Geschäftsbetrieb hinsichtlich des Alters der Firma
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Google
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig

Die Firma DER.GAstroBEdarf Ledig, Frau Ute Ledig hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem aktuellen Rechtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 3.000 €

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Abmahnung Google: Irreführende Angaben zum Geschäftsbetrieb

Eine Firma wurde abgemahnt, weil Sie angeblich irreführende Angaben zum Geschäftsbetriebs gemacht haben soll.

Sie erwecke den irrigen Eindruck dass die Firma bereits seit 12 Jahren existiert.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe (Preisangabenverordnung)

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Kosmetikprodukten den Grundpreis nicht angegeben haben soll.

Er verhalte sich dadurch wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Amazon: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich eine Widerrufsbelehrung verwenden soll die nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

Er verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht.

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