Archiv -16. Dezember 2014

1
Abmahnung Kreishandwerkschaft Mittelrhein
2
Abmahnung E-Mail Versand und irreführende Werbung

Abmahnung Kreishandwerkschaft Mittelrhein

Die Kreishandwerkschaft Mittelrhein hat einen E-Mail Versender wegen unlauteren Handelns abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kreishandwerkschaft Mittelrhein
  • Begründung:
    • E-Mail Versand ohne Einverständnis des Empfängers
    • Irreführung durch die Wahl einer Internetadresse
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Homepage
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung E-Mail Versand und irreführende Werbung

Ein E-Mail Versender wurde wegen angeblich fehlendem Einverständnis des Empfängers abgemahnt.

Außerdem soll er durch die gewählte und verwendete Internetadresse (Domain) Irreführung betreiben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.