Archiv -2014

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Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext
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Abmahnung Thomas Lenz
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Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
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Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung
5
Abmahnung Filesharing: Doppelte Urheberrechtsverletzung
6
Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal
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Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen
8
Links der Woche: Zwangsrouter, Absatz von E-Book-Lesegeräten, Roaming-Gebühren, WatsApp Datenleck
9
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis
10
Abmahnung Amazon: Wiederholt fehlende Angabe des Grundpreises
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Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
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Abmahnung Telematik GmbH
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Abmahnung Pasch Group GmbH
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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen §1 UWG
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Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er Informationen zum Mängelhaftungsrecht und zur Speicherung des Vertragstextes vorenthalten soll.

Diese Pflichtinformationen sollen in seinen rechtlichen Rahmeninformationen fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Thomas Lenz

Herr Thomas Lenz hat die Betreiber einer Homepage wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Thomas Lenz
  • Begründung: unwahre Behauptungen in einer Berichterstattung
  • Rechtlicher Bezug: Persönlichkeitsrecht
  • Handels-Plattform: Homepage

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Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Die Mitglieder eines Vereins, der eine Homepage betreibt, wurden wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgemahnt.

Sie sollen in ihrer Berichterstattung unwahre Behauptungen aufgestellt haben.

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Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH hat einen Privatmann wegen angeblich doppelter Urheberrechtsverletzung an zwei ihrer Filmwerke abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Begründung: Über den Internetzugang des Anschlussinhabers sollen zwei Filmwerke illegalerweise zum Tausch angeboten worden sein
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Filesharing: Doppelte Urheberrechtsverletzung

Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs wurde wegen angeblich zweifacher Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Er soll illegalerweise 2 Filmwerke über die Tauschbörse bittorrent angeboten .

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Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal

 

Kurze Arbeitswoche, langes Wochenende und gute Wetteraussichten, was fehlt da noch ?

Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 40 (29.09. – 02.10.2014):

  • 🙂 Google+: Einträge können nun altersbeschränkt werden, mehr…
  • 🙂 Das Amtsgeheimnis hat ausgedient: Hamburg öffnet die Aktenschränke, mehr…
  • 😐 Bitcoins für die Massen: Zahlungsdienst Circle öffnet seine Pforten, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: Google zeigt von einigen Verlags-Inhalten nur noch Überschriften an, mehr…
  • 🙁 Überhitzungsgefahr: Amazon ruft eigene USB-Ladegeräte zurück, mehr…
  • 😐 eBay: Trennt sich von Bezahltochter Paypal , mehr…

Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen

Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.

Bis Februar 2014 hatten die EU-Staaten Zeit, ihre Regeln an die neuen umweltfreundlicheren Standards anzupassen.

Nach der neuen Richtlinie können Verbraucher kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben. Die Bestandteile aus Gold, Silber oder Kupfer des sogenannten E-Schrotts sollen effizienter behandelt werden.

Das E-Schrottvolumen wird bis 2020 auf schätzungsweise 12 Millionen Tonnen ansteigen. Dank der neuen Richtlinie sollen dann 85 Prozent des gesamten Altgeräteanfalls gesammelt und richtig entsorgt werden. Das sind in der EU rund 10 Millionen Tonnen oder 20 Kilogramm pro Verbraucher. Zurzeit wird nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt.

Nachdem Deutschland, Ungarn und Slowenien die Frist verpasst haben, hat die Kommission am 31. März Aufforderungsschreiben versendet. Wenn die betroffenen EU-Länder auf die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission von heute nicht innerhalb von zwei Monaten reagieren, können die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.

PM der EU-Kommission

Links der Woche: Zwangsrouter, Absatz von E-Book-Lesegeräten, Roaming-Gebühren, WatsApp Datenleck

Die Wiesn ist schon am Laufen, am Wochenende kommt der Wasen dazu und vorher natürlich unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 39 (22.09. – 26.09.2014):

  • 🙁 Zwangsrouter: Bundesnetzagentur verdreht Ziel der großen Koalition ins Gegenteil, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Absatz von E-Book-Lesegeräten steigt, mehr…
  • 😐 E-Mail-Anwender: Neigen zur Zweitadresse, mehr…
  • 🙁 Bericht: Aus für Roaming-Gebühren könnte sich verzögern, mehr…
  • 🙁 E-Government: Angst vor Datendiebstahl nimmt weiter zu, mehr…
  • 🙁 Datenleck: WhatsApp petzt Online-Status, mehr…

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Kein Grundpreis beim Endpreis

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Amazon-Händler abgemahnt, der den Grundpreis beim Verkauf von Produkten nach Volumen nicht angibt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Amazon: Wiederholt fehlende Angabe des Grundpreises

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er immer noch den Grundpreis nicht beim Endpreis angibt.

Er verstoße damit gegen eine von ihm abgebebene Unterlassungserklärung.

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Unterlassungsanspruch wegen Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

Jüngst hat sich das OLG Celle (Urteil vom 15.05.2014, Az.: 13 U 15/14) mit der Reichweite des Unterlassungsanspruchs wegen unerwünschter Email-Werbung befasst und statuiert, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung für eine bestimmte E-Mailadresse die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen unter Verwendung alternativer Adressen nicht entfallen lässt.

E-Mails mit werbendem Inhalt sind zwar seit jeher ein überaus wirksames Instrument des zielgerichteten und kundenorientierten Marketings, bewegen sich mit Blick auf ihre Zulässigkeit aber in engen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich vermag nur die ausdrückliche Einwilligung des Adressaten in den Empfang die Qualifikation von E-Mail-Werbung als Spam zu verhindern, welcher einhellig stets Unterlassungsansprüche auslöst.

 Zur Frage des Umfangs eines solchen Anspruchs jedoch bezieht die Rechtsprechung seit jeher unterschiedliche, teilweise sogar gegenteilige Stellung.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Telematik GmbH

Die Firma Telematik GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Telematik GmbH
  • Begründung: angebliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen im Fernabsatz (die angegebenen Pflichtinformationen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Pasch Group GmbH

Die  Firma Pasch Group GmbH hat einen Webseiten-Betreiber wegen einem angeblichen Markenrechtsverstoß abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Pasch Group GmbH
  • Begründung: angebliche Schutzrechtsverletzung an der Marke „Pasch“ wegen Verwechslungsgefahr
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen §1 UWG

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er gegen §1 UWG verstoßen haben soll.

Er handle damit wettbewerbswidrig und unlauter.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

Ein Internet-Dienstleister wurde abgemahnt, weil er durch seinen Internetauftritt die Schutzrechte an einer Marke verletzt haben soll.

Die Art der Gestaltung der Seite berge Verwechslungsgefahr zu dieser Marke in sich.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.