Archiv -2014

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Abmahnung Malibu Media LLC., Urheberrechtsverletzung: “Any and All for You”
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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: 10 Jahre Garantie
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Filesharing Abmahnung: Schutzrechtsverletzung an einem Film
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Adwords: Rechtsverletzung bei der Buchung von bekannten Marken
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Abmahnung ebay: 10 Jahre Garantie auf den Bügeltisch
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises
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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe
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Links der Woche: Auktions-Phishing, IT Made in Germany, Amazon verliert, Zalando will 633 Mio., Cisco forscht
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Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
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Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Dauer der Gewährleistung
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Abmahnung ebay: 12 Monate Gewährleistung
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Wann darf ein Produkt noch als „neu“ beworben werden?
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Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung an Computerspiel
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Aktuelle Abmahngefahr: Ungenaue Lieferzeiten

Abmahnung Malibu Media LLC., Urheberrechtsverletzung: “Any and All for You”

Die Firma Malibu Media LLC hat eine Firma wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem Film abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Malibu Media LLC
  • Begründung: Über einen Internetanschluss der Firma soll der Film „Any and all for you“ zum Filesharing angeboten worden sein
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: 10 Jahre Garantie

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen  angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich unzureichende Angabe zur Garantie („10 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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Filesharing Abmahnung: Schutzrechtsverletzung an einem Film

Dem Inhaber eines Internetanschlusses wurde die Schutzrechtsverletzung an einem Film vorgeworfen.

Er soll den Film in einem P2P-Netzwerk angeboten haben und wurde daher abgemahnt.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Adwords: Rechtsverletzung bei der Buchung von bekannten Marken

Es ist seit längerem ständige Rechtsprechung, dass die Benutzung von fremden Markennamen als Keywords bei AdWords grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Ausnahmen macht die Rechtsprechung jedoch teilweise für bekannte Marken.

Das OLG Frankfurt hat nun in seinem Urteil vom 10. April 2014 zu Gunsten von „Beate Uhse“ entschieden, dass die Buchung fremder Markennamen als Keywords dann eine Rechtsverletzung darstellt, wenn die fremde Marke bekannt ist und die geschaltete Anzeige die bekannte Marke als stark überteuert darstellt und diese dadurch in ein negatives Licht rückt (Az.: 6 U 272/10).

I. Das Problem

Google AdWords ist eine Form der Internetwerbung mit der Werbetreibende Anzeigen schalten können, die sich an den Suchergebnissen der Webnutzer orientieren. Mit den sogenannten „Keywords“ kann dabei vorab festgelegt werden, dass eine Anzeige nur bei Suchergebnissen für genau bestimmte Begriffe oder thematisch passende Seiten geschaltet wird.

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Abmahnung ebay: 10 Jahre Garantie auf den Bügeltisch

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

Er werbe wettbewerbswidrig mit der Aussage „10 Jahre Garantie auf den Bügeltisch“.

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Online-Händler auf der Plattform meinpaket.de abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: meinpaket.de
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung meinpaket.de: Fehlende Grundpreisangabe

Ein Online-Händler, der seine Waren über die Handelsplattform meinpaket.de vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Links der Woche: Auktions-Phishing, IT Made in Germany, Amazon verliert, Zalando will 633 Mio., Cisco forscht

Wenn bei ebay-Auktionen Phishing ins Spiel kommt, das Interesse an IT Made in Germany steigt, Amazon einen Rechtsstreit verliert und Cisco in Berlin forscht, dann weiß der geneigte Leser, dass es wieder Zeit für unsere Links der Woche ist.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 38 (15.09. – 19.09.2014):

  • 🙁 eBay-Auktionen: Schickten Nutzer auf Phishing-Seite, mehr…
  • 🙂 Nach NSA-Skandal: Größeres Interesse für IT Made in Germany, mehr…
  • 😐 Amazon verliert Rechtsstreit: Keine Kundenfreundlichkeit zu Lasten der Buchpreisbindung, mehr…
  • 😐 Zalando: Will bei Börsengang bis zu 633 Millionen Euro einnehmen, mehr…
  • 🙂 Bund: Will die digitale Verwaltung und Open Data vorantreiben, mehr…
  • 🙂 Cisco: Will in Berlin Internet der Dinge erforschen, mehr…

Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten

Die Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Kennzeichnungen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Beschreibung auf deutsch
    • angeblich fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln aus Kanada diese nicht ausreichend in deutscher Sprache kennzeichnet.

Er verstoße damit gegen Kennzeichnungspflichten.

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Dauer der Gewährleistung

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen  angeblich falscher Angaben zur Dauer der Gewährleistung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Beschränkung des Gewährleistungsrechts des Verbrauchers auf 12 Monate bei Neuwaren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Abmahnung ebay: 12 Monate Gewährleistung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er Neuware mit dem Zusatz „12 Monate Gewährleistung“ verkauft.

Er verstoße damit gegen gesetzliche Vorgaben zum Gewährleistungsrecht.

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Wann darf ein Produkt noch als „neu“ beworben werden?

Ungebrauchte Radlager dürfen nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 02.04.2014, Az: 1 U 11/13) nicht als neu bezeichnet werden, wenn eine Lagerzeit von etwa 20 Jahren überschritten ist, selbst wenn sie originalverpackt sind und der Hersteller keine Höchstaufbewahrungsgrenze genannt hat.

Der Entscheidung kann weiterhin entnommen werden, dass ungebrauchte Verschleißteile eines PKW wie Radlager nur dann als neu bezeichnet werden dürfen, wenn die Lagerzeit die vom Hersteller genannte Höchstaufbewahrungsfrist nicht überschreitet.

Nach Auffassung des OLG Saarbrücken kommt es bei der Frage, ob ein Kugellager noch als neu bezeichnet werden darf, nicht allein auf das Alter des Produkts an. Als „neu“ kann ein derartiges Verschleißteil nur angesehen werden, wenn es

  • nicht bereits in Gebrauch war,
  • nach wie vor in der gleichen technischen Ausführung hergestellt wird,
  • durch die zwischenzeitliche Lagerung keinen Schaden erlitten hat, bzw. die Verkehrskreise dem Alter und der Dauer der Lagerung im Hinblick auf mögliche Lagerschäden keine wertbestimmende Bedeutung beimessen. Für die Frage eines Schadenseintritts ist maßgebend, ob das Produkt trotz der Lagerzeit unbesehen wie „neu“ verwendet werden kann.

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Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung an Computerspiel

Der Inhaber eines Internetanschlusses soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und wurde deshalb abgemahnt.

Er soll ein Computerspiel auf einer Tauschbörse angeboten haben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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Aktuelle Abmahngefahr: Ungenaue Lieferzeiten

Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren: „Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang.“ Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Ebenso dürften Angaben wie „Lieferzeit: 1-2 Tage“ oder „Lieferzeit: 1-2 Werktage“ problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.

Gemäß Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  heißt es:

“Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

 die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden.”

Hinweis: Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ dürften nach der neuen Rechtslage unzulässig sein

I. Muss tatsächlich ein konkreter Liefertermin genannt werden?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.