Archiv -2014

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Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Grand Budapest Hotel
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Abmahnung Tauschbörse: Urheberrechtsverletzung an einem Film
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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen
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Abmahnung Carina Eckardt
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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
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Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH
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Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise
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Abmahnung H & K Management GmbH
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Abmahnung Webshop: Angabe der Energieeffizienklasse
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Abmahnung Claudia Morgan: Transportrisiko und Textilkennzeichnung
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Abmahnung ebay: Versicherter Versand und Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Amazon, NSA-Ausschuss, EU-Datensschutzreform, digitalisierte Bücher und Google Play
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Abmahnung kauf mich GmbH
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Informationen
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Abmahngefahr: Unzureichende Typenbezeichnung von Spirituosen

Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Grand Budapest Hotel

Die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem ihrer Filme abgemahnt.

Überblick und Inhalt: 

  • Abmahner: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Film “ Grand Budapest Hotel“ durch Filesharing
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Tauschbörse: Urheberrechtsverletzung an einem Film

Ein Privatmann soll über seinen Internetanschluss einen Film auf einer Tauschbörse angeboten haben.

Er verletze dadurch die Schutzrechte des Inhabers und wurde daher abgemahnt.

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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen

Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder gar nur beworben (!), ist der Händler verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis (= Preis pro Mengeneinheit) anzugeben. Die maßgebliche Vorschrift hinsichtlich der Grundpreisangabe ist § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung.

In der Vergangenheit wurden schon so manche Produkte als grundpreispflichtig eingestuft, nunmehr hat das LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13) in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Warenkategorie in den Kreis der grundpreispfichtigen Waren aufgenommen: Kerzen! Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum. Wir hatten erst kürzlich berichtet, dass Ladungssicherungsnetze und (Abdeck-) Planen nach der Rechtsprechung des LG Köln und des LG Bochum grundpreispflichtig seien. Nunmehr hatte das LG Bochum im Rahmen eines Verfügungsurteils (vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220713) die Ansicht vertreten, dass auch Kerzen der Pflicht zur Angabe des Grundpreises unterfallen sollen!

Es stritten sich vor dem LG Bochum zwei Händlerinnen von Kerzen. Die Verfügungsbeklagte bot bzw. bewarb Kerzen unterschiedlichen Gewichts (z.B. 411g und 623g) auf Ihrer Online-Seite, gab hierfür sogar einen Grundpreis an, allerdings nicht bezogen auf die Mengeneinheit 1kg…

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung Carina Eckardt

Frau Carina Eckardt hat einen Mitbewerber wegen angeblichen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Carina Eckardt
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung

Der Bertreiber wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Preiskennzeichnung abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH

Die Firma Otto Spiel und Freizeit GmbH hat einen Onlinehändler wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Otto Spiel und Freizeit GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielwaren
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • unzureichende Angaben zur Garantie
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise

Ein Onlinehändler, der seine Waren über Amazon und einen eigenen Webshop verkauft wurde wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug abgemahnt.

Außerdem seien Angaben zur Garantie, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und mehr fehlerhaft bzw. unvollständig.

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Abmahnung H & K Management GmbH

Die Firma H & K Management GmbH hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Angabe der Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: H & K Management GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse beim Verkauf von Lampen (Leuchtmitteln)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Webshop: Angabe der Energieeffizienklasse

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe der Energieeffizienzklasse beim Vertrieb von Leuchtmitteln abgemahnt.

Er verstoße damit gegen das Lauterkeitsrecht.

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Abmahnung Claudia Morgan: Transportrisiko und Textilkennzeichnung

Frau Claudia Morgan hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführenden Angaben zum Transportrisiko und mehr abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung:
    • irreführende Angaben zum Transportrisiko
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • Verstoß gegen Textilkennzeichnungs-Pflichten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Versicherter Versand und Widerrufsbelehrung

Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und unlauteren Angaben zum Transportrisiko  abgemahnt.

Außerdem soll er gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen haben.

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Links der Woche: Amazon, NSA-Ausschuss, EU-Datensschutzreform, digitalisierte Bücher und Google Play

Das Wochenende kommt, zunächst kommen aber noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 37 (08.09. – 12.09.2014):

  • 😐 Amazon: Zieht sich aus P2P-Geldtransfers zurück, mehr…
  • 😐 NSA-Ausschuss: Opposition will Snowden-Befragung in Berlin einklagen, mehr…
  • 🙁 EU-Datenschutzreform: Arbeitnehmer haben das Nachsehen, mehr…
  • 😐 EuGH: Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren, mehr…
  • 🙂 Google Play: Statt 15 Minuten nun 2 Stunden Rückgabefrist bei Apps, mehr…
  • 🙂 Postchef Appel: Im E-Commerce Knoten noch nicht geplatzt, mehr…

Abmahnung kauf mich GmbH

Die Firma kauf mich GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich widersprüchlichen und unzureichenden Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: kauf mich GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • falsche Terminangabe einer Veranstaltung
    • widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist
    • unzureichende Angaben zum Rückgabe- und/oder Widerrufsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 45.000 €

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Informationen

Ein Ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er im Zusammenhang mit dem Verkauf von Konzertkarten widersprüchliche Angaben gemacht haben soll.

Des Weiteren sollen vorgeschriebene Pflichtinformationen fehlen.

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Abmahngefahr: Unzureichende Typenbezeichnung von Spirituosen

Die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierungen von in der EU vermarkteten Spirituosen unterliegt unabhängig vom Herstellungsort den spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 110/2008.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes vor irreführenden Marktpraktiken und der Innovationsförderung kategorisiert die Verordnung bestimmte Spirituosentypen und stellt Mindestanforderungen an deren inhaltliche Zusammensetzung auf, bei deren Nichteinhaltung ein Vertrieb unter der jeweiligen Bezeichnung untersagt sein soll. Am Beispiel einer aktuellen Abmahnung, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, soll das wettbewerbsrechtliche Risiko einer falschen Typenbezeichnung von Spirituosen dargestellt werden.

Inhalt

  1. Mindestanforderungen für bestimmte Spirituosentypen
  2. Verbotstatbestände der Verordnung
  3. Reichweite der Verbote
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen :
    1. Irreführung
    2. Vorsprung durch Rechtsbruch
  5. Aktuelles Fallbeispiel: „Mango Rum“
  6. Fazit

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.