Archiv -2014

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen
2
Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen
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Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung
4
Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung
5
Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung
6
Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter
7
Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
8
Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden
9
Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung
10
Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
11
Abmahnung Walter Zehentmaier
12
Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung
13
Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
14
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie
15
ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung

Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Widerrufsfolgen

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Die Ausführungen zu den Widerrufsfolgen sollen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Angaben zu den Widerrufsfolgen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zu den Widerrufsfolgen abgemahnt.

Die Ausführungen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Yatego & Webshop: Unzureichende Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der seine Waren über Yatego und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So fehle in den Informationen zum Widerruf die Angabe der Telefonnummer.

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Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Veraltete Widerrufsbelehrung

Die Firma Kohlpaintner GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen einer angeblich „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht dem Rechtsstand seit dem 13.06.14 entspricht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Veraltete, wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der Verwendung einer  veralteten und somit wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

So seien u.a. die Angaben zu den Widerrufsfolgen fehlerhaft.

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Links der Woche: Google kauft Twitch, Amazon verliert, Berufstätige im Home Office und der schlaue Klorollenhalter

Schon allein der Klorollenhalter, der merkt, wenn das Papier zu Ende ist, ist es wert unsere Links der Woche zu lesen :-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 30 (21.07. – 25.07.2014):

  • 😐 Google: Übernimmt angeblich Video-Streamingdienst Twitch für 1 Milliarde US-Dollar, mehr…
  • 🙁 Amazons Verluste: Weiten sich aus, mehr…
  • 🙁 EU-Konsultation: Große Unzufriedenheit mit dem Copyright, mehr…
  • 🙂 Bitkom: Viele Berufstätige arbeiten im Home Office, mehr…
  • 😐 Europäischer TK-Markt: Umsätze runter, Investitionen rauf, mehr…
  • 😉 Go in peace: Klorollenhalter merkt, wenn das Papier aufgebraucht ist, mehr…

Sicherer Handel: Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten.

Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

Vorab: Dieser Beitrag setzt sich nur mit den für den Versandhandel hauptsächlich maßgeblichen §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV  auseinander:

§ 3: Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte

§ 4: Selbstbedienungsverbot, Versandhandel

Behandelt werden gerade nicht die in § 1 ChemVerbotsV  geregelten Vertriebsverbote.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlender Warnhinweis bei Bioziden

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach der Biozidverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Fehlender, deutlich sichtbarer und von der Werbung abgesetzter Warnhinweis zum Gebrauch von Bioziden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Vestoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

Angeblich fehle der vorgeschriebene Warnhinweis zur Verwendung von Bioziden.

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Urteil: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel „unerheblich“ im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.

Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere Vertragswerkstatt auf und setzte schließlich – erfolglos – in Bezug auf einige Mängel, darunter die Mängel an der Einparkhilfe, eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Die Beklagte teilte dem Kläger hierauf schriftlich mit, die Einparkhilfe funktioniere nach einem vorangegangenen Nachbesserungsversuch einwandfrei und entspreche dem Stand der Technik. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit seiner Klage begehrt er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, insgesamt 27.257,23 €.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Walter Zehentmaier

Herr Walter Zehentmaier hat einen Mitbewerber wegen angeblich unklarer Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Walter Zehentmaier
  • Begründung: angeblich unklare und widersprüchliche Angaben darüber, wer die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs trägt.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung

Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entspreche.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten mache.

So soll einerseits der Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Rücksendekosten tragen, andererseits werbe der Händler damit, dass er die Kosten der Rücksendung trage.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 5 & 3 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der ebay-Händler werbe mit den Garantieaussagen „5 Jahre Garantie“ und „3 Jahre Garantie“ ohne dabei die Ausgestaltung der Garantie genauer zu spezifizieren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung wegen alter Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Seine Widerrufsbelehrung entspreche nicht den seit dem 13.06.2014 gültigen gesetzlichen Anforderungen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.