Archiv -2014

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Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)
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Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?
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Abmahnung Sammelstelle: Fehlende EAR-Registrierung
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Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung
6
Links der Woche: Geschenkte Ware, Kleinunternehmen online, unsichere Daten & reduzierte Haftungsrisiken
7
Abmahnung Andrea Reinhardt: Unlautere Rabattaktion
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“
9
Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop ab dem 13.06.2014
10
Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Berlin: Fehlende Grundpreisangabe
11
Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Fehlerhafte AGB
12
Abmahnung Internetshop: Fehlende Grundpreisangabe bei Tiernahrung
13
Abmahnung wegen Angaben zur Vertragsänderung (AGB)
14
Informationsportal der IT-Recht Kanzlei zur Widerrufsbelehrung 2014
15
Online-Gutscheine: Probleme beim Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unzulässiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Die Verwendung der Formulierung „5 Jahre Garantie“ ohne weitere Angaben sei wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?

Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Erstes dynamisches Element: Fristbeginn
  • Zweites dynamisches Element: Angabe der Rücksendekosten bei Speditionsware
  • Dynamische Widerrufsbelehrung ist keine Lösung
  • Konkrete Liefersituation müsste vorab bekannt sein
  • Konkrete Höhe der Rücksendekosten von Speditionsware müsste vorab bekannt sein
  • Fazit

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Abmahnung Sammelstelle: Fehlende EAR-Registrierung

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-REcht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. in Hamburg zur Kenntnis gebracht.

Der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. rügt in dieser Abmahnung die angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Verkauf eines Pulverbeschichtungssets.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken

Bereits in wenigen Tagen ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.

Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.

Einleitung

Die neue Widerrufsbelehrung 2014 hat es in sich. Schon in wenigen Tagen müssen Händler die gesetzlichen Neuerungen umgesetzt haben.

Aufgrund der erheblich erweiterten Informationspflichten – konkret in Bezug auf die differenzierte Information zum Beginn der Widerrufsfrist in Abhängigkeit von der konkreten Bestell- bzw. Liefersituation und über die Höhe der Rücksendekosten bei Speditionsware – besteht nach unseren Erfahrungen der letzten Woche eine große Unsicherheit bei den Händlern .

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart zur Verfügung gestellt.

Die Wettbewerbszentrale mahnt einen ebay-Händler ab, der sich durch die Werbung mit dem Begriff „Poly Rattan“ wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

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Links der Woche: Geschenkte Ware, Kleinunternehmen online, unsichere Daten & reduzierte Haftungsrisiken

Ein herrliches Pfingstwochenende erwartet uns, doch zuvor können Sie noch unsere Links der Woche erwarten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 23  (02.06. – 06.06.2014):  

  • 🙂 Geschenkte Ware: Kann nicht zurückgefordert werdenmehr…
  • 🙁 Hunderttausende Server: Über Fernwartungsprotokolle angreifbarmehr…
  • 🙂 Security-Experten: Isolierten über 2 Millionen Gameover-Bots, mehr…
  • 🙂 BITKOM: Kleinunternehmen legen beim Online-Auftritt nach, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Internetnutzer halten ihre Daten zunehmend für unsichermehr…
  • 🙂 BGH: reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharingmehr…

 

Abmahnung Andrea Reinhardt: Unlautere Rabattaktion

Frau Andrea Reinhardt hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbung mit einer Sonderaktion abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung: angeblichirreführende Werbung mit einer Sonderaktion, die ständig erneuert wird
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einer Sonderaktion abgemahnt.

Da der Händler nach Beendigung der Sonderaktion direkt eine neue starte verhalte er sich wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop ab dem 13.06.2014

Die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage. Sie soll Ihnen dabei behilflich sein, die im Hinblick auf die Angabe der Lieferzeit ab dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen praktisch umzusetzen.

Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

Rechtlicher Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 tritt in Deutschland auch ein neuer Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  in Kraft, wonach der Unternehmer über den Termin zu informieren hat, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Berlin: Fehlende Grundpreisangabe

Die Wettbewerbszentrale Büro Berlin hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: Beim Vertrieb von Rotwild Lockmitteln und Salzeimern fehle die Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Fehlerhafte AGB

Die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart hat einen Webshopbetreiber wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich unzulässige Angaben zur Ergänzung oder Änderung des Vertrages
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Internetshop: Fehlende Grundpreisangabe bei Tiernahrung

Ein Onlinehändler, der Produkte für Tiere und Tiernahrung verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung wegen Angaben zur Vertragsänderung (AGB)

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich unzulässigen Angaben in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Die Angaben in den AGB zur Vertragsänderung nach Vertragsschluss seinen unlauter und damit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Informationsportal der IT-Recht Kanzlei zur Widerrufsbelehrung 2014

Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten. Aus diesem Grund haben wir unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 eingerichtet.

Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.

https://www.widerrufsbelehrung-2014.de

Online-Gutscheine: Probleme beim Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen.

Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.

Inhalt

  1. Gesetzeslücke um Online-Gutscheine ab 13. Juni 2014?
  2. Neues Widerrufsrecht um digitale Inhalte?
  3. Wieso ist die Unterscheidung von Online- und Offline-Gutscheinen rechtlich von Bedeutung?
  4. Sind Gutscheine digitale Inhalte im Sinne des neuen Rechts?
    1. Die Definition aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
    2. Die weiteren Vorgaben aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
    3. Digitale Inhalte als Selbstzweck und nicht als Mittel zum Zweck
    4. Die Regelungen zu digitalen Inhalten passen nicht auf Online-Gutscheine
    5. Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Gutscheinen wenig sinnvoll
    6. Der Gesetzgeber hat das Problem wohl übersehen
  5. Der praktische Rat: Wie sollen sich Verkäufer von Online-Gutscheinen ab 13. Juni 2014 verhalten?
    1. Online-Gutscheine nicht als digitale Inhalte behandeln
    2. Online-Gutscheine als digitale Inhalte behandeln
  6. Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.