Archiv -2014

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Abmahnung IDO Verband: Angaben zum versicherten Versand
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Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus: Rücksendekosten & Widerrufsrecht
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Abmahnung ebay: Irreführende Angaben zu den Transportkosten
4
Abmahnung ebay: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Rücksendekosten)
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Links der Woche: Microsoft´s Manifest, Ebay´s Zugpferd, Steuerausfälle im Internet & Zalandos Arbeitsbedingungen
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
7
Abmahnung Data Economy UG: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
8
Abmahnung ebay: Fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung
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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular
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Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!
11
Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus
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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
13
Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht
14
Links der Woche: Facebook´s Fitness, Amazon´s Gewinn, russische Internet-Gesetze & Streit um Edward Snowden
15
Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU

Abmahnung IDO Verband: Angaben zum versicherten Versand

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauteren Angaben zum versicherten Versand abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: irreführende Angaben zum Transportrisiko („…versichertes DHL-Paket“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus: Rücksendekosten & Widerrufsrecht

Herr Ralf Reinhardt Lengwenus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich mehrerer fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ralf Reinhardt Lengwenus
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich unlautere Angaben zum Widerrufsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Irreführende Angaben zu den Transportkosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Angaben zu den Transportkosten abgemahnt.

Der Händler verwende die unlautere Formulierung „4,95€ versichertes DHL Paket“.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Rücksendekosten)

 

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung u.a. hinsichtlich der Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Außerdem sei nicht eindeutig, wem gegenüber das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann.

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Links der Woche: Microsoft´s Manifest, Ebay´s Zugpferd, Steuerausfälle im Internet & Zalandos Arbeitsbedingungen

Nach dem Tag der Arbeit ist vor dem Wochenende und davor ist es Zeit für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 18  (28.04. – 02.05.2014):  

  • 🙂 „Manifest für ein neues Arbeiten“: Microsoft will die neue Arbeitswelt beflügelnmehr…
  • 😐 PayPal: Bleibt Zugpferd für eBaymehr…
  • 🙁 Rechnungshof: Erhebliche Steuerausfälle bei Internet-Leistungen, mehr…
  • 😐 Facebook: Treibt Messenger voran, mehr…
  • 🙂 Arbeitsbedingungen: Zalando kündigt Verbesserungen anmehr…
  • 🙁 AOL: Räumt Zugriff auf Kundendaten einmehr…

 

Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014

 

Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:

  1. Fehlende Grundpreisangabe
  2. Irreführende Werbung (ebay)
  3. Irreführende Werbung (Online-Shop)
  4. Angaben zur Widerrufsfrist
  5. Angaben zum Widerrufsrecht
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
  8. Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
  9. Angaben zu den Rücksendekosten
  10. Angaben zur sog. 40-€ Klausel

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Abmahnung Data Economy UG: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Die Firma Data Economy UG hat einen eBay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angaben zur textilen Zusammensetzung der von ihm vertriebenen Produkte und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Dr. Schenk
  • Abmahner: Data Economy UG
  • Begründung: 
    • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung von Bekleidungsstücken
    • angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (14 tage und 1 Monat)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben der textilen Zusammensetzung von Bekleidungsstücken abgemahnt.

Der Händler verstoße damit gegen die europäische Textilkennzeichnungsverordnung.

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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet

Inhalt

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden?
  9. Muss ich das Widerrufsformular dem Verbraucher auch nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen?
  10. Was gilt, wenn ich das Widerrufsformular dem Verbraucher einfach nicht zur Verfügung stelle?
  11. Muss ich das Widerrufsformular als Online-Händler vorausfüllen?
  12. Muss ich das Widerrufsformular online zum unmittelbaren Ausfüllen zur Verfügung stellen?
  13. Muss ich als Unternehmer das Muster-Widerrufsformular verwenden oder darf ich ein eigenes Widerrufsformular entwerfen?
  14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?
  15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen?
  16. Genügt es den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsformulars, wenn der Unternehmer lediglich den insgesamt erfolgreichen Widerruf per E-Mail bestätigt, nachdem die Retourware beim Unternehmer eingegangen ist?
  17. Wie kann ich bei eBay das Widerrufsformular den Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen?
  18. Gilt das hier angesprochene Widerrufsformular auch für die Fälle von Verbraucherdarlehensverträge?
  19. Wie sieht das Widerrufsformular in der angepassten Fassung aus?
  20. Weitere Fragen?

Zu den vollständigen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum neuen Muster-Widerrufsformular…

Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die sich aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 für die Onlinehändler ergebenden Änderungen sind massiv. Insbesondere bei der Belehrung des Verbrauchers über das diesem zustehende Widerrufsrecht bleibt kein Stein auf dem anderen.

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese – anders als nach geltendem Recht – eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, dennoch auch künftig ermöglichen, mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten .

Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wie „Dieses Muster dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie immer alle bestellten Waren vollständig in einem Paket versenden“ , wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben („tragen Sie künftig die Kosten der Rücksendung immer selbst“) oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments („Dieses Muster gilt nicht für den Verkauf von nicht paketversandfähigen Waren“)!

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus

Herr Ralf Reinhardt Lengwenus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zum Widerrufsrecht und den Rücksendekosten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ralf Reinhardt Lengwenus
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zum Widerrufsrecht
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht

Wie Deutschland auch hat Großbritannien die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrichtlinie sollen im Wesentlichen die vorvertragliche Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht sowie bestimmte Regeln zur Leistungserfüllung im Verbrauchsgüterkaufrecht (Lieferung, Gefahrübergang) in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig harmonisiert werden, um zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern beizutragen.

Die EU-Richtlinie lässt im Übrigen das innerstaatliche Vertragsrecht unberührt. Großbritannien hat die Verbraucherrichtlinie mit dem Verbraucherschutzgesetz vom Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt (Consumer Contracts Regulations 2013 ). Dieses Gesetz tritt entsprechend der EU-Verbraucherschutzrichtlinie am 13. Juni 2014 in Kraft.

Die Consumer Contract Regulations sind aber nur ein Baustein einer groß angelegten Novellierung des gesamten britischen Verbraucherschutzrechts, das im Entwurf der Consumer Rights Bill zusammengefasst ist…

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Links der Woche: Facebook´s Fitness, Amazon´s Gewinn, russische Internet-Gesetze & Streit um Edward Snowden

 

Facebook kauft sich Fitness, Amazon reinvestiert, Bürgerrechtler nehmen russische Internet-Gesetze unter die Lupe und der Kaspersky-Gründer warnt vor mobiler Malware.

Diese bunte Mischung sind natürlich wieder unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 17  (22.04. – 25.04.2014):  

  • 🙂 Facebook: Kauft Fitness-Tracker Movesmehr…
  • 😐 Amazon: Weiter mit wenig Gewinnmehr…
  • 🙁 Bürgerrechtler: Kritisieren neue russische Internet-Gesetze, mehr…
  • 😐 Datenschützer: Streiten sich über Einladung Edward Snowdens nach Deutschland, mehr…
  • 🙁 Streit: Um deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherungmehr…
  • 🙁 Kaspersky-Gründer: Warnt vor mobiler Malwaremehr…

Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU

Der Kauf von Gold und von anderen Edelmetallen wie Silber und Platin war und ist als sichere Anlagemöglichkeit populär. Zunehmend werden diese Edelmetalle nicht nur über herkömmliche Vertriebswege verkauft sondern auch online angeboten.

In Deutschland wird der Verkauf von Gold, Silber und Platin sehr liberal gehandhabt. Der deutsche Onlinehändler, der Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin in andere EU-Länder vertreiben will, sieht sich mangels einheitlicher EU-Regelungen mit völlig verschiedenen nationalen Regelungen konfrontiert, die er vor Aufnahme des Online-Vertriebs kennen sollte. In den meisten EU-Ländern bestehen wesentlich strengere Vorschriften zum Handel mit Edelmetallen als in Deutschland.

Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche Onlinehändler (Banken, spezialisierte Vertriebsagenturen), wie sie ihre AGB für den Online-Vertrieb von Gold, Silber und Platin in einzelne EU-Staaten rechtssicher ausgestalten können. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Fragen gegeben werden, die sich beim Online-Verkauf in der Europäischen Union stellen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.